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So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Würselen - Wer stirbt, hinterlässt seinen digitalen Nachlass automatisch den Erben. Damit die Erben ihn regeln können, brauchen Sie aber die Zugänge zu den wichtigsten Konten. Darauf weist Stephanie Herzog hin. Sie ist Rechtsanwältin aus Würselen bei Aachen und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ein Beispiel: Telefon- oder Stromanbieter schicken oft nur noch Online-Rechnungen. "Wie will man die zahlen, wenn der Zugang zum Mail-Postfach fehlt?", fragt Herzog.

Dabei ist die Organisation gar nicht so schwer, wie Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert. Sie rät, eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht für eine Vertrauensperson zu erstellen. Darin steht idealerweise, was genau mit Online-Accounts passieren soll: Was wird aus dem Facebook-Konto? Wer darf über die Bilder auf dem Flickr-Account verfügen? Steinhöfel empfiehlt, in der Vollmacht ruhig ins Detail zu gehen: "Sonst kann die Vertrauensperson letztlich mit den Daten machen, was sie will."

Die Zugangsdaten für die Accounts sollten in einem Dokument gesammelt sein, das zum Beispiel auf einem gesicherten USB-Stick gespeichert ist. Das Passwort für den Stick sollte nur der Person bekannt sein, die man für den Nachlass bevollmächtigt. Im Todesfall wird die Verwaltung des digitalen Nachlasses damit viel einfacher für die Hinterbliebenen.

Was, wenn die Zugangsdaten fehlen?

In Verträgen und Rechnungen finden Angehörige unter Umständen Hinweise auf Online-Konten, etwa bei Internet-Versandhändlern wie Amazon. Besonders hilfreich ist der Zugriff auf das E-Mail-Konto. Hier können sich Spuren zu anderen Online-Accounts finden, etwa in Form von Bestätigungsmails zur Anmeldung. Auch unbekannte Passwörter lassen sich häufig über die E-Mail-Adresse zurücksetzen. Im Browser-Verlauf finden sich vielleicht weitere Spuren.

Wie bekommen Angehörige Zugriff auf E-Mail-Konten?

Glück haben Hinterbliebene, wenn der Verstorbene seine E-Mails mit Programmen wie Thunderbird oder Outlook direkt auf dem Rechner bearbeitet. Wurde immer die Webseite des Mail-Anbieter genutzt, wird es ohne Zugangsdaten schwieriger. Bei Web.de und GMX zum Beispiel benötigen Angehörige für den Zugriff dann einen Erbschein. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben gestellt werden. "Das E-Mail-Postfach eines Verstorbenen ist Teil der Erbmasse", erklärt Firmensprecher Christian Friemel. Die Erben können den Account weiterführen, Mails abrufen oder den Account löschen lassen. Zur Kündigung eines kostenpflichtigen Kontos genügt die Vorlage der Sterbeurkunde.

Wie verfahren andere Anbieter mit den Zugriffsrechten?

Anbieter verlangen oft einen Erbschein für den Zugriff auf Konten, das gilt aber nicht für alle. Manch ein internationale Anbieter verlangt beglaubigte Übersetzungen von Nachweisdokumenten.

Warum verlangen so viele Anbieter einen Erbschein?

Generell sei es richtig, dass immer der Erbschein verlangt wird, sagt Rechtsanwältin Stephanie Herzog. "Streng genommen ist eine Sterbeurkunde auch nicht ausreichend, um ein Konto zu löschen", sagt sie, auf die Praxis bei GMX angesprochen. Denn es kann sein, dass die nächsten Angehörigen, die die Sterbeurkunde haben, nicht die vom Toten eingesetzten Erben sind.

Eine Alternative zum Erbschein ist eine Vorsorgevollmacht, die der Verstorbene einem Hinterbliebenen ausgestellt hat und in der er diesem unter anderem die Verwaltung der Online-Konten überträgt. Wichtiger Vorteil der Vollmacht: Im Gegensatz zum Erbschein ist hier keine Annahme des Erbes - und damit möglicher Schulden - verbunden.

Was passiert mit nicht entdeckten Online-Konten?

Kostenpflichtige Accounts entdecken Angehörige spätestens mit der ersten Mahnung - und können sie kündigen. Was ist aber zum Beispiel mit unentdeckten Freemail-Accounts? Bei GMX oder Web.de wird ein Konto nach sechs Monaten ohne Nutzung inaktiv gestellt, erklärt Unternehmenssprecher Friemel. Danach kann die Adresse ein halbes Jahr reaktiviert werden, bis sie freigegeben wird. In dem Fall werden die Daten auf dem Account unwiderruflich gelöscht.

Google etwa bietet Nutzern einen Inaktivitätsmanager. Diesen müssen sie allerdings vor dem Tod einrichten. Wenn der Nutzer für einen bestimmten Zeitraum inaktiv war, kontaktiert Google eine oder mehrere vorher festgelegte Vertrauenspersonen. Diese können - je nachdem, wie viel Zugriff der Nutzer gewährt hat - auf Daten zugreifen.