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Offenbar Einigung zwischen EnBW und Ex-Chef Claassen über Millionen-Pension

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - In der Auseinandersetzung zwischen dem Energieversorger EnBW und dem ehemaligen Chef Utz Claassen um dessen Millionen-Pension kommt es offenbar zu einer außergerichtlichen Einigung. Ein Gerichtssprecher teilte mit, Claassen und EnBW-Aufsichtsrats-Chef Claus Dieter Hoffmann seien am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe mit der Absicht auseinandergegangen, eine gütliche Einigung zu finden. So wollten beide Parteien über eine Einmalzahlung von sieben Millionen Euro nachdenken. Falls sie sich nicht einigen können, soll am 1. Oktober ein Urteil verkündet werden.

EnBW hatte Claassen 2003 von dem Göttinger Biologietechnik-Konzern Sartorius abgeworben. Der Manager hatte EnBW im Jahr 2007 im Alter von 44 Jahren verlassen. Laut Claassen wurde dabei ein "Übergangsgeld" vereinbart, weil der Wechsel zu EnBW nur durch seinen Verzicht auf eine "faktische Lebenszeitstellung" und Ruhegehaltsansprüche bei Sartorius möglich gewesen sei.

Medienberichten zufolge geht es um knapp 400.000 Euro pro Jahr und damit insgesamt um die Zahlung von gut sieben Millionen Euro bis 2026. EnBW hatte die Zahlungen zu Jahresanfang eingestellt, nachdem Medien über eine Beratertätigkeit Claassens für den US-Finanzinvestor Cerberus berichtet hatten.

Strittig ist, ob und welche Einkünfte sich Claassen anrechnen lassen muss. EnBW machte geltend, der Manager verweigere die Auskunft über seine Bezüge bei Cerberus. Die Vorsitzende Richterin der Fünften Zivilkammer, Angela Jaeger, wies den Energiekonzern nun aber auf einen Fehler hin: Er habe Auskunft über sämtliche Einkünfte verlangt. Ein solch umfassendes Auskunftsrecht stehe EnBW aber definitiv nicht zu, Claassen habe daher nicht antworten müssen.

Insgesamt zeigte sich die Richterin wenig überrascht, dass es zu dem Streit kam. Der Vertrag Claassens sei in mehreren Punkten unklar formuliert. Daher sei er "auslegungsbedürftig", welche Einkünfte anzurechnen sind. Abgesehen von der Möglichkeit einer Einmalzahlung könne auf zwei Wegen Klarheit geschaffen werden, schlug die Richterin vor: Entweder, die jährlichen Zahlungen würden erhöht und dafür alle Einkünfte angerechnet, oder sie würden deutlich gesenkt und dafür aber gar keine Einkünfte angerechnet. Ob ein Urteil den Streit bereits beenden könne, sei noch offen. Moralische Fragen würden bei der dann notwendigen Auslegung des Vertrags jedenfalls keine Rolle spielen.