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Lebensversicherung: So retten Sie die Steuerfreiheit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Statistischen Untersuchungen zufolge wird fast jede zweite Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Darunter befinden sich viele Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Diese Verträge haben den Vorteil, dass die Einmalauszahlung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren komplett steuerfrei ist.

"Diese Steuerfreiheit lässt sich jedoch retten", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Der Bundesfinanzhof bestätigte jüngst, dass kein neuer Vertragsabschluss vorliegt, wenn während der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung der Versicherungsnehmer wechselt (Az.: VIII B 48/08). Somit bleibt der Bestandsschutz erhalten, da es sich praktisch weiterhin um Altverträge handelt.

Diese Vorgehensweise bietet sich insbesondere bei Übertragungen innerhalb der Familie an. Nach der Übertragung zahlt dann der neue Versicherungsnehmer die Beiträge weiter. "Zu beachten sind dabei jedoch die Freibeträge für die Schenkungsteuer oder, wenn eine Ablösesumme gezahlt wird, die einkommensteuerliche Erfassung des Ertrags aus der Police", erläutert Käding.