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Langzeitverträge mit Energieversorgern sind unwirksam

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass Kunden sich nicht ein Jahrzehnt an einen Energielieferanten binden müssen. Vertragslaufzeiten von zehn Jahren seien demnach unwirksam. Ausnahmen machen die Richter bei Fernwärme-Verträgen.

Eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren mit einem Energielieferanten ist nach einem Urteil des BGH in der Regel unwirksam. Nach der am Mittwoch verkündeten Entscheidung bedeutet die lange Bindungsfrist eine unangemessene Benachteiligung für die Verbraucher. Nur bei Fernwärme-Verträgen ist eine Bindung über zehn Jahre demnach wegen der hohen Investitionskosten ausnahmsweise zulässig.

Mit dem Urteil haben Wohnungseigentümer in Hessen ihren Rechtsstreit mit einem Versorger endgültig gewonnen. Sie hatten 2002 einen Vertrag geschlossen, den sie fünf Jahre später kündigen wollten. Das Unternehmen bestand jedoch auf der zehnjährigen Laufzeit. Da keine Fernwärme geliefert wurde, ist die Klausel laut BGH aber unwirksam.