Haustürgeschäfte mit Stromverträgen: Nicht überrumpeln lassen
Stand: 23.06.2011
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Halle - Einige Stromanbieter versuchen nach Angaben von Verbraucherschützern derzeit, Kunden über Haustürgeschäfte zu gewinnen. Manche Werber erklärten dabei, es habe in der unmittelbaren Nachbarschaft Beschwerden wegen der Ökostrom-Umlage gegeben und sie müssten daher die Stromrechnung überprüfen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Verbraucher sollten sich jedoch nicht überrumpeln lassen.
Bei Haustürgeschäften gebe es meist keine Möglichkeit, Preise zu vergleichen, erklären die Verbraucherschützer. Auf Versprechungen und pauschale Werbeaussagen der Werber sollte man sich zudem nicht verlassen. Auch sollten der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einer Unterschrift in Ruhe geprüft werden.
Falls ein abgeschlossener Vertrag im Nachhinein doch bereut wird, könne dieser wegen des Überrumpelungseffektes bei einem derartigen Haustürgeschäft ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden. Falls keine oder eine falsche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist, könne diese Frist sogar länger sein.