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Höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Bonn - Unternehmen drohen ab Mittwoch höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung. Firmen müssten ab sofort mit Strafzahlungen von bis zu 300.000 Euro rechnen, wenn sie gegen die geltenden Regelungen verstießen, teilte die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde am Dienstag in Bonn mit. Bislang waren die Bußgelder auf 50.000 Euro begrenzt.

Der Bundesrat hatte im September eine Verschärfung der Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung gebilligt. Geldbußen können damit von nun an auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden. Bisher galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen.

Nach einem im Sommer 2009 in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei vorheriger Einwilligung durch Verbraucher zulässig. Bei Zuwiderhandeln droht Unternehmen seitdem ein Bußgeld. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummern unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Nach Angaben von Verbraucherschützern werden die Vorschriften aber noch immer häufig missachtet.

Verbraucher können sich bei unerlaubten Werbeanrufen direkt an die Bundesnetzagentur wenden, die entsprechende Vergehen untersucht und ahndet. Die Regulierungsbehörde braucht dafür das Datum des Anrufs, die am Telefon angezeigte Rufnummer, eine Beschreibung der angebotenen Leistung sowie den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgte.