Hausbesitzer müssen Schornsteinfeger selbst beauftragen
Stand: 08.02.2016
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Sankt Augustin - Seit dem Jahr 2013 gilt Marktfreiheit: Hausbesitzer müssen sich selbst um den regelmäßigen Besuch des Schornsteinfegers kümmern und die Termine im Blick haben. Darauf weist Stephan Langer, Vorstand des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn, hin.
Allerdings hat auch der Bezirksschornsteinfeger weiterhin feste Aufgaben, die nur er übernehmen kann. Etwa die sogenannte Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen mit Schornstein. "Hoheitlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine sowie sogenannte Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist", erklärt Langer.
Feuerstättenbescheid gibt Auskunft
Um was sich der Hausbesitzer selbst kümmern muss, steht im Feuerstättenbescheid, einer amtlichen Unterlage für den Hausbesitzer vom Bezirksschornsteinfeger. Darin ist aufgeführt, wann welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten fällig sind. Das sind ganz konkrete Vorgaben, an die sich der Hausbesitzer zu halten hat - der Fahrplan für die anstehenden Arbeiten der nächsten Jahre. Der Kunde muss dafür ein Unternehmen seiner Wahl beauftragen. Den Nachweis über diese Arbeit schickt der Hausbesitzer an seinen Bezirksbevollmächtigen. "Er allein haftet für Verzögerungen und Versäumnisse", betont Langer.
Solche nicht hoheitliche Tätigkeiten können an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb oder einen anderen zugelassenen Dienstleister vergeben werden. Auch Betriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima können grundsätzlich Schornsteinfegerarbeiten anbieten. Wie auch die Wartung der Heizung. "Zwar muss der Bezirksschornsteinfeger die Heizung vor Inbetriebnahme abnehmen", erklärt Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (SHK). "Für die Gewährleistung eines effizienten und sauberen Betriebs der Anlage sowie ihrer langfristige Sicherheit wählen die meisten Verbraucher wie jeher einen Heizungs- oder Ofenbauer."
Nicht den Zweitbescheid abwarten
Wird der im Feuerstättenbescheid festgesetzte Zeitraum um zwei Wochen überschritten, meldet der Bezirksschornsteinfeger den fehlenden Nachweis an die zuständige Baubehörde. Diese setzt dem Eigentümer eine erneute Frist und stellt gegebenenfalls einen Zweitbescheid mit den Prüfpflichten aus. "Der Zweitbescheid kostet zwischen 50 und 150 Euro, das ist entsprechend der Gebührenordnungen der Länder und Kommunen unterschiedlich", sagt Langer.
Zwei Mal in sieben Jahren ist Pflicht
Lässt ein Hausbesitzer die Arbeiten auch danach nicht umgehend erledigen, beauftragt die Behörde den Bezirksschornsteinfeger mit der Ausführung. Der verschafft sich Zutritt zum Haus - selbst dann, wenn niemand ihm die Tür öffnet, notfalls mit Hilfe der Polizei. "Schließlich geht es um die allgemeine Sicherheit", erklärt Langer. "Von einer ungeprüften Feuerstätte kann große Gefahr ausgehen."
Deshalb sind in Deutschland zwei sogenannte Feuerstättenschauen innerhalb von sieben Jahren vorgesehen. Dabei überzeugt sich der Bezirksschornsteinfeger selbst, ob alle angemeldeten Öfen und Heizungen im Gebäude vorhanden und in welchem Zustand sie sind.
"Diese Kontrolle ist wichtig, um zu verhindern, dass unangemeldet Feuerstätten betrieben werden, die die Schornsteinschächte überfordern und die Nachbarn in Gefahr bringen könnten", erläutert Langer. "Es drohen Kohlenstoffvergiftungen und Brände, wenn die Abgase nicht vollständig abziehen können, weil zu viele Geräte angeschlossen sind."
Wenn der Bezirkschornsteinfeger klingelt
Zu diesen Feuerstättenschauen meldet sich der Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig beim Hausbesitzer an. Erfolgt keine Reaktion, geht er davon aus, dass man ihn empfängt. Ansonsten kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren.
Die regelmäßige Wartung und Prüfung der Feuerstätten hat allerdings nicht nur Sicherheitsgründe, sondern durchaus auch ökologische und ökonomische Aspekte. Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerstätten arbeiten laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik besonders effizient und emissionsarm, wenn sie sauber sind. Rußablagerungen verhindern eine optimale Verbrennung und kosten somit Energie. Wichtig sei vor allem die Reinigung der Brennkammer, des Abzugs sowie des Schornsteins.