Friedrich kritisiert EU-Pläne zum Datenschutz

AFP | 16.01.2012
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Berlin - Die EU-Pläne zum Datenschutz gehen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu weit. Nach den Vorschlägen der EU sollen Behörden künftig Beschwerden von Verbrauchern direkt nachgehen können, Datenlecks untersuchen und Geldbußen verhängen dürfen.


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Ein zentrales Element der geplanten EU-Verordnung soll demnach das "Recht auf Vergessen" sein: Daten, die der einzelne Verbraucher einmal ins Internet gestellt hat, soll er demnach auch wieder selbstbestimmt löschen können. Die Beweislast soll bei den Unternehmen liegen.

Wenn Unternehmen bei Verstößen gegen den Datenschutz drakonische Strafen von bis zu fünf Prozent des Umsatzes zahlen müssten, sei das "höchst problematisch", zitierte der "Spiegel" auch den Präsidenten des Branchenverbandes Bitkom, Dieter Kempf.

Demgegenüber erklärte Leutheusser-Schnarrenberger: "Eine Überarbeitung sowohl des europäischen wie des deutschen Datenschutzrechts ist dringend erforderlich." Es sei gut, "dass sich die EU-Kommission dieses wichtigen Vorhabens nun mit Nachdruck annimmt". Auch bei der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung rückten die berechtigten Fragen des Datenschutzes Millionen betroffener Bürger in den Vordergrund.

"Wir brauchen in allen Mitgliedsstaaten bessere Datenschutzstandards", erklärte die Justizministerin. Es müsse aber auch in der Zukunft möglich bleiben, über EU-Mindeststandards hinausgehende Regelungen zu treffen. Zukünftig solle in ganz Europa gelten, dass das Datenschutzrecht desjenigen Landes angewandt wird, in dem eine Firma wie etwa Facebook oder Google tätig wird - und nicht mehr desjenigen, in dem sie ihren Sitz hat.

Der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte Friedrichs Vorstoß. Deutschland solle hohe europäische Mindeststandards beim Datenschutz durchsetzen statt zu bremsen, erklärte er in Berlin. In Zeiten des Internets seien nationale Datenschutzregeln in Durchsetzbarkeit und Reichweite beschränkt. Deshalb sei es gut, wenn es in der Europäischen Union hohe einheitliche Mindeststandards gebe.



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