Flip-Flops am Steuer: Autoversicherung zahlt bei Unfall
Stand: 12.05.2016
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Berlin - Auch wer im Sommer mit Flip-Flops oder Sandalen an den Füßen oder barfuß Auto fährt, kann nach einem Unfall mit Schadenersatzzahlungen seiner Versicherung rechnen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Nur bei grober Fahrlässigkeit und etwa dann, wenn die Schuhe den Unfallhergang stark beeinflusst haben, könne es sein, dass die Vollkaskoversicherung Leistungen kürzt. Die Haftpflichtversicherung zahle Schäden bei Dritten immer - unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers. Dennoch rät der GDV, nur mit rutschsicheren, festen Schuhen zu fahren, um Abrutschen oder Verhaken in den Pedalen zu verhindern.