Energieanbieterverband bemängelt Entscheidung des Kartellamts
Stand: 24.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Das Bundeskartellamt hat seine auf § 29 GWB basierenden Gaspreisverfahren am Mittwoch beendet. Dies habe zu einer enormen Entlastung der Kunden geführt. Nach Meinung des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) handelt es sich dabei jedoch nur um kurzfristige Entlastungen. Um die Preise für Gas langfristig und dauerhaft auf einem angemessenen Preisniveau zu halten, gebe es nur einen Weg: Die grundlegende Änderung der wettbewerbswidrigen Umstände auf dem Gasmarkt. § 29 GWB ist und bleibt dagegen ein verfehlter Ansatz, so der bne.
Die Regelung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) setze laut bne lediglich bei den Symptomen eines nicht funktionierenden Marktes an – den Preisen. Eine grundlegende Verbesserung der Marktbedingungen werde dadurch nicht bewirkt. Im Gegenteil: Durch künstlich gedrückte Preise werde der Öffentlichkeit suggeriert, der Staat kontrolliere für sie die Preise, ein Wechsel sei unnötig.
„Die Einführung des § 29 GWB ist ein Sündenfall, der im Jahr 2007 nur in einem Klima völlig fehlenden Wettbewerbs entstehen konnte“, erläutert Robert Busch. „Was heute gebraucht wird, sind Instrumente, die den Wettbewerb in Gang bringen und ihn nachhaltig am Laufen halten – allein dadurch können Gaspreise langfristig in einem angemessenen Rahmen gehalten werden.“ Die als befristete Vorschrift ins GWB aufgenommene Regelung des § 29 hingegen dürfe auf keinen Fall verlängert werden, so Busch. „Was wir brauchen [ist] eine Missbrauchsaufsicht, die den Wettbewerb fördert: Wettbewerb ist die beste Preiskontrolle.“