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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Das kommende Jahr ist für Arbeitnehmer ein gutes Jahr. Denn wer seinen Urlaub geschickt plant, kann eine Reihe von Brückentagen für ein verlängertes Wochenende nutzen.

Darüber hinaus bekommen alle Deutschen 2017 einen gesetzlichen Feiertag hinzu – am Dienstag, den 31. Oktober. Denn aufgrund des 500. Reformationsjubiläums muss niemand arbeiten. Auch der 1. Mai und der 1. Weihnachtstag verschieben sich wieder auf Wochentage und bieten zusätzliche Erholungszeit.

Das Jahr im Überblick

Neujahr: Der Jahresbeginn ist aus Arbeitnehmersicht leider ungünstig. Der Neujahrstag fällt auf einen Sonntag. Den Bayern, Baden-Württembergern und Sachsen-Anhaltinern steht jedoch gleich ein verlängertes Wochenende ins Haus. Der für sie gültige Feiertag Heilige Drei Könige (6. Januar) ist ein Freitag.

Karneval: Bis Ostern – Mitte April 2017 – herrscht traditionell eine Durststrecke ohne gesetzliche Feiertage. Deshalb haben sich die Narren und Jecken im Rheinland, in Mainz und in Süddeutschland mit dem Karneval eine eigene Feierzeit geschaffen. Von Weiberfastnacht am Donnerstag, den 23. Februar, bis Rosenmontag, den 27. Februar, legt das närrische Treiben in vielen Kanevals- und Faschingshochburgen das Arbeitsleben lahm. In München wird der Faschingsdienstag gefeiert. Der Aschermittwoch (1. März) läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein.

Ostern: Das viertägige Osterfest von Karfreitag, den 14. April, bis Ostermontag, den 17. April, gilt mit der Auferstehung von Jesus als das höchste christliche Fest in Deutschland mit gleich drei Feiertagen. Wer vor oder nach Ostern vier Tage Urlaub nimmt, kann acht Tage ausspannen.

1. Mai: Bereits zwei Wochen später folgt am 1. Mai der nächste Feiertag. Am Tag der Arbeit wird nicht gearbeitet. Er fällt auf einen Montag und bietet ein verlängertes Wochenende.

Himmelfahrt: Der erste echte Brückentag winkt an Christi Himmelfahrt am Donnerstag, den 25. Mai. Wer den Freitag dazwischen freinimmt, kommt auf vier freie Tage.

Pfingsten: Bereits am Sonntag, den 4. Juni, folgt das Pfingstfest. Der Pfingstmontag (5. Juni) ist überall in Deutschland Feiertag. Wer von Christi Himmelfahrt bis Pfingstmontag Ferien machen will, erhält für sechs Urlaubstage zwölf freie Tage im Stück.

Fronleichnam: Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können zehn Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende einplanen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 15. Juni. Das heißt: Freitag, den 16. Juni, freinehmen!

Mariä Himmelfahrt: Das nächste Brückentag-Wochenende gilt nur für Saarländer und Bayern. Nur dort wird Mariä Himmelfahrt als Feiertag begangen – am Dienstag, den 15. August. Mit einem freien Brückentag am Montag, den 14. August, können also vier Tage frei gemacht werden.

Tag der Deutschen Einheit: Alle Deutschen können sich darauf rund um den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober freuen, der 2017 auf einen Dienstag fällt. Dann lassen sich mit einem Brückentag am Montag, den 2. Oktober, auch vier freie Tage genießen.

Reformationstag: Ende Oktober ergibt sich so ein mögliches Vier-Tage-Wochenende wegen des Reformationstages am Dienstag, den 31. Oktober. Einmalig haben dann zur Feier von Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg vor 500 Jahren alle Deutschen einen zusätzlichen Feiertag. In allen anderen Jahren gilt dieser nur in den fünf Ost-Ländern.

Allerheiligen: Für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Nordrhein-Westfalen schließt sich mit dem katholischen Feiertag Allerheiligen am Mittwoch, den 1. November, nahtlos ein weiterer Feiertag an. Mit drei Urlaubstagen in der Woche kommen sie gleich mit den Wochenenden auf neun freie Tage.

Buß- und Bettag: Nur die Sachsen begehen den Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche am Mittwoch, den 22. November, als Feiertag. Sie können aus zwei Urlaubstagen (23. und 24. November) fünf freie Tage machen.

Weihnachten: Das Weihnachtsfest fällt 2017 mit Montag, dem 25. Dezember, und Dienstag, dem 26. Dezember, extrem arbeitnehmerfreundlich aus. Auch für Heiligabend am Sonntag, den 24. Dezember, und Silvester am Sonntag, den 31. Dezember, müssen keine freie Tage genommen werden. Wieder können mit drei Urlaubstagen neun freie Tage im Stück erzielt werden. Und mit Neujahr 2018 an einem Montag sind es sogar zehn.