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Alkoholisiertes Radfahren kann Führerschein kosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Zur Biergarten-Saison tauschen viele Auto gegen Fahrrad, wenn sie Alkohol trinken wollen. Was viele nicht wissen: Auch auf dem Rad gilt die Obergrenze von 1,6 Promille. Darauf macht der Tüv Süd aufmerksam.

Es drohen hohe Geldstrafen, Führerscheinverlust und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). "Dabei geht es um eine Überprüfung der Fahreignung zum Führen von Fahrzeugen", sagt Jürgen Brenner-Hartmann, fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin beim Tüv Süd. Wird festgestellt, dass die nicht gegeben ist, darf man weder ein Auto noch ein Fahrrad fahren. "Beim Radfahren mit über 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch." Die Höhe der Strafe richte sich nach Tagessätzen, die der Richter festlegt.

Bußgelder für Vergehen unter 1,6 Promille sind nicht festgelegt. "Allerdings obliegt es hier der Entscheidung des Richters, wie solche Vergehen eingeschätzt und belangt werden", sagt Brenner-Hartmann. Das sei davon abhängig davon, ob eine Fahruntüchtigkeit und somit ein Straftatbestand vorlag.

Der Schutz der Haftpflichtversicherung kann mit Alkohol am Lenker ebenso leiden. Stellt sich heraus, dass der Radler einen Schaden unter Alkoholeinfluss vorsätzlich verursacht hat, kann die Versicherung von der Zahlung befreit werden, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV mit. Den Schaden muss er dann selbst zahlen. Der Tüv Süd rät daher, das Rad im Zweifel lieber stehen zu lassen, es auf dem Bürgersteig zu schieben oder etwa auf Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.