Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kempten/Hannover – Veranstalter von Pauschalreisen buchen neben den Hotels auch die Flüge zum Urlaubsort. Dafür reservieren sie – manchmal sehr kurzfristig – bestimmte Sitzplatz-Kontingente bei unterschiedlichen Fluggesellschaften. Doch einige Reisende erfahren erst beim Check-in, mit welcher Airline sie abheben.

Reiseveranstalter müssen laut einer EU-Verordnung zwar bei der Buchung grundsätzlich die Fluggesellschaft nennen, wenn sie diese bereits kennen. Sie dürfen jedoch die Identität auch offen lassen, solange die eingesetzte Airline noch unbekannt ist, erklärt Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten.

Änderungsvorbehalt in den AGB der Airline

Theoretisch können Reiseanbieter mit der Mitteilung sogar bis zum Check-in warten. Und selbst wenn in den Buchungsunterlagen eine Airline genannt ist, kann es nachträgliche Änderungen geben. In der Regel sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Änderungsvorbehalt zu finden. "Jeder übersieht den", sagt Führich.

Normalerweise keine Preisminderung

Das kann dazu führen, dass Urlauber am Flughafen erfahren, dass sie mit einer anderen Fluggesellschaft als erwartet fliegen. Anspruch auf Preisminderung haben sie in solchen Fällen oft nicht. Denn die Veranstalter haben recht großen Spielraum bei der Wahl der Fluggesellschaft – sie muss im Prinzip nur durch europäische Behörden zugelassen sein. Eine Ausnahme ist, wenn in den AGB kein Änderungsvorbehalt festgehalten ist. Dann können Veranstalter eine zugesagte Airline nicht ändern. Tun sie es doch, muss die neue Gesellschaft gegenüber der alten gleichwertig sein.

Wer dann zum Beispiel von einer regulären Airline in einen Billigflieger wechseln muss, hat eventuell Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, erklärt Führich. Fünf bis zehn Prozent des Tagesgesamtpreises der Reise seien da realistisch. Meist ist das nicht viel. Generell gebe es feste Zusagen bezüglich der Airline aber eher bei Luxus- und Geschäftsreisen als bei Pauschalreisen mit Economy-Tarif.

Veranstalter buchen Sitzplatzkontingente

Anstatt ganze Maschinen zu chartern, buchen Veranstalter immer häufiger Sitzplatzkontingente bei Linienflügen. Der Anteil solcher Reisen steigt, bestätigt FTI. Zahlen nennt der Veranstalter nicht.

Konkreter wird DER Touristik in Köln, unter dessen Dach die Marken Jahn Reisen, ITS und Travelix versammelt sind. Der Anteil von Kontingentbuchungen im Vergleich zu eigenen Chartermaschinen betrage fast 100 Prozent. Alltours setzt "punktuell eigene Vollcharter-Maschinen ein", erklärt der Veranstalter auf Anfrage. Sonst kauft der Kölner Anbieter Plätze bei anderen Chartern oder bucht Reisende auf Linienflüge.

TUI hat mit TUIfly eine eigene Fluggesellschaft, greift für Flüge aber trotzdem auch auf andere Airlines zurück. Größere deutsche Flughäfen wie Düsseldorf, Frankfurt, München sowie Hannover werden schwerpunktmäßig mit TUIfly abgedeckt, erklärt TUI. Regionalflughäfen wie Bremen oder Paderborn werden dagegen mit anderen Fluggesellschaften bedient.

Auch Thomas Cook ordert Kontingente von anderen Airlines, darunter Small Planet, Sun Express oder Air Berlin, nutzt also nicht nur die Dienste der konzerneigenen Condor. Diese sei zwar der bevorzugte Partner und werde vor allem auf der Kurz- und Mittelstrecke zum großen Teil genutzt, erklärt Thomas Cook. Sitzplätze kauft der Veranstalter etwa ein, um – wie TUI – Flüge von regionalen Flughäfen anzubieten.