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  1. Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Motorrad anmelden – zuerst die eVB besorgen
  4. Ausweis nicht vergessen
  5. Unterschied neues oder gebrauchtes Motorrad
  6. TÜV zwingend notwendig
  7. Kosten
  8. Motorrad ummelden
  9. Kosten für die Ummeldung
  10. Motorrad abmelden

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Anmeldung und die Ummeldung muss die elektronische Versicherungsbestätigung vorliegen.
  • Für eine Ummeldung benötigt der Halter kein neues Kennzeichen.
  • Bei einem neuen Motorrad aus dem Ausland muss der Halter die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls vorweisen.
  • Die Kosten für Anmeldung und Ummeldung sind bundeseinheitlich identisch.

Motorrad anmelden – zuerst die eVB besorgen

Wer ein Motorrad anmelden möchte, benötigt diverse Dokumente. Ohne diese Papiere wird die Zulassungsstelle nicht tätig. Zunächst einmal ist die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB), notwendig. Diese kann sich der Halter per Internet oder per Telefon bei seiner Motorradversicherung bestellen.

Bei der eVB handelt es sich um einen mehrstelligen Code, der vom Versicherer generiert wird und sowohl an den Versicherungsnehmer als auch an die Kfz-Zulassung verschickt wird. Bei der Anmeldung des Motorrades nennt der Halter den Code, der Sachbearbeiter kann ihn im Computersystem abrufen und sieht sofort, dass ein Versicherer für die Maschine die Haftpflichtdeckung zugesagt hat. Die eVB ist in der Regel sechs Monate gültig.

Ausweis beim Anmelden nicht vergessen

Der Halter des Motorrades muss sich natürlich auch ausweisen. Dafür benötigt er einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Wohnsitzbestätigung. Lässt er das Motorrad für einen Dritten zu, muss er ebenfalls dessen Ausweis und zwei entsprechende Vollmachten vorlegen.

Die eine Vollmacht bezieht sich auf die Zulassung selbst, die andere auf die Zustimmung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Zusätzlich zu eVB und Ausweisdokument möchte die Zulassungsstelle auch die Zulassungsbestätigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die Zulassungsbestätigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sehen.

Unterschied neues oder gebrauchtes Motorrad anmelden

Bei einer Neuzulassung eines Motorrades sind noch weitere Unterlagen nötig:

  • Besitznachweis (Kaufvertrag)
  • Typenschein oder Prüfungsbefund
  • Bei einem Motorrad, das aus dem Ausland stammt, ist auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes notwendig.

Möchte der Halter ein gebrauchtes Motorrad anmelden, verlangt die Zulassungsbehörde die Vorlage von Abgastest und Prüfbefund, die TÜV-Bescheinigung.

Handelt es sich um eine geleaste Maschine, ist auch die Nutzungsüberlassungserklärung des Leasinggebers notwendig. Soll die Zulassung auf eine Firma oder einen Verein erfolgen, bedarf es darüber hinaus eines Auszugs aus dem Vereins- oder einem Firmenregister.

Die notwendigen Unterlagen für eine Motorradzulassung auf einen Blick:

  • eVB
  • Fahrzeugpapiere
  • Besitznachweis
  • Typenschein
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Kann man ein Motorrad ohne TÜV anmelden?

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Motorradfahrer nach der Winterpause feststellt, dass er sein Motorrad wieder zulassen möchte, aber der TÜV abgelaufen ist. Ein anderer Fall sind die berühmten "Scheunenfunde", Motorräder, die seit Jahren ungenutzt in der Scheune oder im Schuppen stehen, aber durchaus noch funktionstüchtig sind. In beiden Fällen liegt die Krux darin, dass für die Zulassung der TÜV notwendig ist, aber die Maschine auf der anderen Seite nicht bewegt werden darf.

Ohne TÜV darf nicht gefahren werden

Die Antwort auf die Frage, ob man ein Motorrad ohne TÜV anmelden kann, ist ein klares nein. Sie ergibt sich daraus, dass die Zulassungsstelle die Vorlage des TÜV-Berichtes verlangt. Mit der Zulassung wird die Maschine für den Straßenverkehr freigegeben.

Die TÜV-Plakette ist die Voraussetzung, dass ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Bei einem Motorrad ohne TÜV bieten sich nur zwei Optionen: Entweder zum TÜV schieben oder das Motorrad auf einen Anhänger laden und hinfahren, um die Plakette zu bekommen.

Was kostet es, ein Motorrad anzumelden?

Die Kosten für die Zulassung selbst sind bundeseinheitlich. Der Aufwand für die standardmäßige Zulassung beträgt 26,30 Euro. Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, berechnet die Zulassungsbehörde dafür 26,10 Euro.

Für ein Wunschkennzeichen fallen zwischen zehn und 20 Euro an. Die Kosten für die Kennzeichen selbst bewegen sich je nach Hersteller zwischen acht und vierzig Euro.

Motorrad ummelden

Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss sein Motorrad ebenfalls ummelden. Die Frist dafür beträgt 14 Tage. Bei Unterlassung droht ein Bußgeld. Eine formlose Mitteilung an die Zulassungsbehörde ist allerdings nicht möglich. Der Halter muss persönlich zur Zulassungsstelle gehen oder einen Bevollmächtigten schicken.

Für die Ummeldung sind fast die identischen Unterlagen notwendig wie für die Erstanmeldung. Der Halter muss ebenfalls die eVB vorlegen, ein gültiges Ausweisdokument, Fahrzeugpapiere Teil I und II, TÜV-Bescheinigung und den Bericht zur Abgasuntersuchung.

Wer neue Kennzeichen wünscht, muss auch die alten Kennzeichen zur Entwertung vorlegen. Seit dem Jahr 2015 ist es jedoch möglich, auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das alte Kennzeichen zu behalten. Dies spart zumindest die Kosten für neue Nummernschilder.

Was kostet die Ummeldung für ein Motorrad?

Für die Umschreibung der Fahrzeugpapiere mit neuer Anschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirkes fallen 10,70 Euro an. Bei der Abmeldung aus einem anderen Bezirk und Neuanmeldung summiert sich der Aufwand auf 22,10 Euro.

Motorrad abmelden

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb ein Motorradfahrer sein Motorrad abmelden möchte. Ein Verkauf kann ein Grund sein. Mit der Abmeldung vermeidet er das Risiko, dass Strafzettel des neuen Halters noch bei ihm landen. Mit dem Kaufvertrag kann er zwar belegen, ab welchem Datum und welcher Uhrzeit er nicht mehr für das Bike verantwortlich war, ärgerlich ist so etwas dennoch.

Die Winterpause kann ebenfalls ein Grund sein, wenn das Motorrad kein Saisonkennzeichen trägt. Der traurigste Grund dürfte aber der Weg zum Schrotthändler sein.

In allen drei Fällen der Abmeldung muss der Halter der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere Teile I und II vorlegen, die Kennzeichen und ein gültiges Ausweisdokument. Im Fall der Verschrottung ist auch der Nachweis des Schrotthändlers, der sogenannte Verwertungsnachweis, notwendig.

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