Transplantationsgesetz
Seit dem Jahr 1997 wird in der Bundesrepublik Deutschland die Entnahme, Spende und Übertragung von Organen, Organteilen und Gewebe durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Übertragung von Blut fällt nicht unter diese Regelung. Für Blutspenden oder Transfusionen greift das Transfusionsgesetz.
- Transplantationsgesetz regelt Organspende
- Organentnahme bei Lebenden
- Organentnahme bei Verstorbenen
- Wann können Organe entnommen werden?
- Neuerungen im Transplantationsgesetz 2019
- Verwandte Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übertragung von Organen ist durch das Transplantationsgesetz geregelt.
- Die Organspende erfolgt freiwillig, in Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungsregelung.
- Hat der Verstorbene keine eigene Aussage getroffen, muss der nächste Angehörige über eine mögliche Organspende entscheiden.
- Die Organentnahme ist zulässig, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod diagnostiziert haben.
Transplantationsgesetz regelt Organspende
Eine Organspende ist freiwillig. Das einzige Dokument, welches die Spendenbereitschaft dokumentiert, ist der Organspenderausweis. Am einfachsten ist es natürlich, wenn eine Person einen Organspenderausweis besitzt. Im Fall des Hirntodes ist es Medizinern damit gestattet, Organe zu entnehmen und zu transplantieren. Anders verhält es sich, wenn keine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt. In diesem Fall müssen die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen.
Deutschland rangiert mit weniger als 1.000 Organspenden im Jahr im internationalen Vergleich im unteren Segment der Skala. Rund alle acht Stunden verstirbt ein Patient, der auf der Warteliste für ein neues Organ steht, da sich nicht genügend Spender finden.
In den meisten Ländern Europas gilt die Widerspruchslösung. Wer nicht explizit einer Organtransplantation widersprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Der Widerspruch ist in amtlichen Registern dokumentiert. In einigen wenigen Ländern gilt die Zustimmungslösung. Diese setzt voraus, dass die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt hat, dass sie einer Organspende nach ihrem festgestellten Hirntod zustimmt. Liegt keine Zustimmung vor, greift die erweiterte Zustimmungslösung wie in Deutschland, die eine Entscheidung der Hinterbliebenen voraussetzt.
Organentnahme bei Lebenden nach Transplantationsgesetz
Die Organspende bei Lebenden ist streng begrenzt. Sie darf nur auf Nieren- und Lebertransplantationen angewendet werden. Die Reglementierungen sehen folgende Voraussetzungen vor:
- Volljährigkeit: Der Spender muss volljährig sein.
- Einwilligung nach Aufklärung: Die Einwilligung des Spenders muss vorliegen. Er muss über alle Risiken, die mit dem Eingriff einhergehen, umfassend informiert worden sein. Dies schließt auch mögliche Restriktionen beim Krankenversicherungsschutz voraus.
- Eignung: Ein Arzt muss den Betroffenen als medizinisch für eine Spende geeignet einstufen.
- Keine über den Eingriff hinausgehende Gefahr: Über das reine Operationsrisiko hinaus dürfen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus der Organspende resultieren.
Transplantationsgesetz: die Organentnahme bei Verstorbenen
Die Organentnahme setzt entweder die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder seiner nächsten Angehörigen nach seinem Ableben voraus. Liegt die Zustimmung vor, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Tod des Spenders wird nach Regeln festgestellt, die dem Stand der Medizin entsprechen.
- Der Eingriff muss durch einen Arzt vorgenommen werden.
Als nächste Angehörige gelten:
- Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern oder sonstige Sorgerechtsinhaber
- volljährige Geschwister
- Großeltern
Die Zustimmung darf nur erfolgen, wenn der nächste Angehörige zu dem potenziellen Spender in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Eingriff persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt muss diesen Sachverhalt in einem vorangehenden Gespräch klären. Stehen mehrere gleichberechtigte Entscheider zur Auswahl, genügt die Zustimmung von einem.
Wurde eine andere Person als ein nächster Angehöriger von dem Verstorbenen zur Entscheidung bevollmächtigt, gilt deren Aussage.
Wann können Organe entnommen werden?
Ist der Hirntod eines Patienten eingetreten, können die Organe noch künstlich funktionsfähig gehalten und transplantiert werden, auch wenn das gesamte Hirn, Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, keinerlei Funktion mehr aufweisen. Dieser Sachverhalt muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden.
Neuerungen im Transplantationsgesetz 2019
Einer der wichtigsten Punkte, um Transplantationen zielführender vornehmen zu können, ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Transplantationskliniken. Die Zahl der Transplantationsbeauftragten soll erhöht und deren Freistellung erleichtert werden.
Verfügt ein Entnahmekrankenhaus über mehr als eine Intensivstation, muss für jede Intensivstation ein Beauftragter benannt werden.
Die Vergütung der Entnahmekrankenhäuser wird erhöht und es kommt eine pauschale Abgeltung für die erbrachten Leistungen zum Tragen.
Es erfolgt die flächendeckende Einrichtung eines neurologischen und neurochirurgischen Rufbereitschaftsdienstes. Damit stehen auch kleineren Entnahmekliniken jederzeit Mediziner zur Verfügung, um einen Hirntod bei einem Patienten zu testieren.
Die Kliniken sind verpflichtet, komplette Prozessabläufe zu erstellen, welche die Verantwortlichkeiten und die Vorgehensweise dokumentieren und vorgeben.
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