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Was in Deutschland früher durch die Ausgabe des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs für ein Kraftfahrzeug geregelt war, übernimmt heute die sogenannte Zulassungsbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine amtliche Urkunde, welche die Zulassung eines Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr dokumentiert. Über die Zulassungsbescheinigung wird auch das Kennzeichen für das Kraftfahrzeug zugeteilt, in der Regel dem Eigentümer. Außerdem ist in der Zulassungsbescheinigung die Fahrgestellnummer (korrekt: Fahrzeug-Identifizierungsnummer) als Individualisierungsmerkmal des Kraftfahrzeugs vermerkt. Diese Nummer wird vom Hersteller vergeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Hauptvorteil der neuen Zulassungsbescheinigung wird immer wieder die höhere Fälschungssicherheit genannt.
  • Die Zulassungsbescheinigung, wie es sie heute gibt, erschien das erste mal am 1. Oktober 2015.
  • Ein Umtausch des alten Fahrzeugschein und des Fahrzeugbriefs in die neue Zulassungsbescheinigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Zulassungsbescheinigung in Deutschland und Europa

Obwohl die Zulassungsbescheinigung in Europa einheitlich eingeführt wurde, weisen die Dokumente der einzelnen Länder teilweise markante Unterschiede auf. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur für die Zulassungsbescheinigung in Deutschland.

Einführung der Zulassungsbescheinigung

Seit dem 1. Oktober 2005 ersetzt in Deutschland bei Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen die Zulassungsbescheinigung die in Form des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs zuvor ausgegebenen Dokumente. Dabei besteht die Zulassungsbescheinigung wiederum aus zwei Teilen. Teil 1 ersetzt den bis dato verwendeten Fahrzeugschein, Teil 2 gilt als Ersatz für den Fahrzeugbrief.

Vor- und Nachteile

Als Hauptvorteil der neuen Zulassungsbescheinigung wird immer wieder die höhere Fälschungssicherheit gegenüber den vorher ausgegebenen Dokumenten genannt. Sämtliche Datenfelder wurden außerdem vereinheitlicht, so dass eine bessere Lesbarkeit - insbesondere mit elektronischen Geräten - gegeben ist.

Für Kritiker der Zulassungsbescheinigung überwiegen allerdings die Nachteile. Diese bestehen zum Beispiel darin, dass im Gegensatz zum Fahrzeugbrief in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 lediglich ein Vorbesitzer aufgeführt wird. Zum Vergleich: Im ehemaligen Fahrzeugbrief konnten bis zu sechs Vorbesitzer aufgeführt werden. Dies macht es schwer bis unmöglich, die Namen und Adressen der Vorbesitzer eines Fahrzeugs herauszufinden, was wiederum auch die Wertermittlung erschwert. Als Grund für die fehlende Halterauflistung wird die Datensicherheit innerhalb der europäischen Union genannt.

Auch bezüglich der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen Reifengrößen wird immer wieder Kritik geübt. Während früher im Fahrzeugschein meist mehrere Reifengrößen eingetragen waren, die der Fahrzeughalter wahlweise verwenden konnte, ist in der Zulassungsbescheinigung nur noch eine zulässige Reifengröße aufgeführt.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Wie bereits erwähnt, ersetzt die Zulassungsbescheinigung den ehemaligen Fahrzeugschein. Das bedeutet auch, dass der Fahrzeughalter dieses Dokument stets mit sich führen und auf Verlangen der Polizei vorlegen muss. Wer vergisst, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit sich zu führen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Wie auch im ehemaligen Fahrzeugschein können in die Zulassungsbescheinigung Zusatzausstattungen und Änderungen am Fahrzeug eingetragen werden. Dafür steht das Feld Nummer 22 („Bemerkungen“) zur Verfügung. Reicht dieses Feld zur Aufnahme aller Einträge nicht aus, kann ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung ausgegeben werden. Dies wird meist direkt mit an die Bescheinigung geheftet.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den ehemaligen Fahrzeugbrief. Es handelt sich dabei um ein amtliches Dokument, das auf fälschungssicherem Papier angefertigt wird. Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief bis zum Jahr 2005 sind die Namen und Adressen der Vorhalter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr nachzuvollziehen. Stattdessen werden lediglich die Anzahl der Vorhalter sowie der Tag der ersten Zulassung eingetragen.

Wichtig zu wissen ist: Die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragene, natürliche oder juristische Person muss nicht zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Es handelt sich hier lediglich um die Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist. Es ist daher durchaus möglich, dass die im Brief eingetragene Person und der Eigentümer des Fahrzeugs zwei verschiedene Personen sind. Allerdings hat nach ständiger Rechtsprechung die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eine sogenannte Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums an einem Fahrzeug.

Umtausch der Dokumente

Ein Umtausch des alten Fahrzeugschein und des Fahrzeugbriefs in die neue Zulassungsbescheinigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das bedeutet: Wer heute immer mit den alten Dokumenten unterwegs ist, kann diese auch weiterhin nutzen. Lediglich bei Neuzulassungen oder Ummeldungen ist der Einsatz der neuen Dokumente vorgeschrieben. Weiterhin ist es nicht zulässig, ein Mix aus beiden Dokumenten zu erhalten. Wer beispielsweise seinen Fahrzeugbrief verliert und diesen durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt, muss gleichzeitig auch den alten Fahrzeugschein abgegeben und ein neues Dokument beantragen.