Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, weiß, dass man sich unversehens mit unerfreulichen Vorfällen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder verschiedenen Arten der Verkehrsbehinderung konfrontiert sehen kann. Um sich in einer solchen Situation gegen womöglich unangebrachte Forderungen abzusichern oder etwa selbst Ansprüche anzumelden, hilft der Abschluss eines Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verwaltungsrechtsschutz deckt die Kosten ab, die bei Kontakten oder Streitigkeiten in Verkehrssachen mit einer Verwaltungsbehörde entstehen.
- Verwaltungsbehörden können einem Fahrzeughalter die Auflage stellen, ein Fahrtenbuch zu führen.
- Der Verwaltungsrechtsschutz ist nicht nur auf Kraftfahrer begrenzt, sondern kann auch bei Schiffspatenten und/oder Flugscheinen in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen
Nomen est omen: Der Verwaltungsrechtsschutz deckt die Kosten ab, die bei Kontakten oder Streitigkeiten in Verkehrssachen mit einer Verwaltungsbehörde entstehen. Das größte Konfliktfeld zwischen Autofahrern und Verwaltungsbehörde liegt dabei in Angelegenheiten des Führerscheins. So greift der Verwaltungsrechtsschutz beispielsweise bei einem Führerscheinentzug oder bei einer Einschränkung der Fahrerlaubnis, wenn Entscheidungen der Behörde für den Versicherten nicht hinnehmbar sind und auf juristischem Weg geklärt werden können. Weil es oft zeitaufwendig und kostspielig ist, sich gegen eine Behörde zur Wehr zu setzen, sind diese Kosten mit einer Verwaltungsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings wird ausschließlich das Verwaltungsverfahren bezahlt. Je nach Angelegenheit darf diese Versicherung nicht mit dem Strafrechtsschutz oder dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz verwechselt werden.
Liegt dem Versicherten ein Bußgeldbescheid vor, der abgewendet werden soll, gilt eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Er muss zwingend der Behörde zugestellt werden, die den Bescheid auch erlassen hat. Die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid liegt bei sechs Monaten. Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate. In dieser Zeit kann der Beweis der Schuld durch die Behörde erbracht werden. Wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben, wird diese kurze Verjährungsfrist unterbrochen.
Weitere Beispiele im Verwaltungsrechtsschutz
Verwaltungsbehörden können einem Fahrzeughalter die Auflage stellen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies ist oftmals der Fall, wenn der Behörde der Beweis fehlt, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Es handelt sich dann um Anzeigen, bei denen der Verkehrssünder nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnte – etwa bei Verwarnungen gegen den Halter bei Parkverstößen oder Geschwindigkeitsanzeigen. Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, wird dem Halter der Bescheid zugestellt. In solchen Fällen zahlt sich ein Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen besonders aus, da in den meisten Situationen eine Einstellung des Verfahrens erreicht wird. Auch gegen die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, kann man sich wehren. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten des Rechtsanwalts, der sich mit der Verwaltungsbehörde auseinandersetzt.
Der Verwaltungsrechtsschutz wehrt außerdem die Anordnung zur Teilnahme an einem Verkehrseignungstest oder am Verkehrsunterricht ab. Außerdem kann der Rechtsschutz zu Hilfe gezogen werden, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil es eine Verkehrsbehinderung dargestellt hat. Auch ein falsch ausgestellter Kfz-Steuerbescheid kann anwaltlich zurückgewiesen werden.
Wichtige Informationen zur Verwaltungsrechtsschutzversicherung
Der Verwaltungsrechtsschutz ist nicht nur auf Kraftfahrer begrenzt, sondern kann auch bei Schiffspatenten und/oder Flugscheinen in Anspruch genommen werden. Vor dem Abschluss eines Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen sollte genau bedacht werden, welche Leistungen im individuellen Fall in Betracht kommen. Viele Versicherungen bieten Komplettpakete der Rechtsschutzversicherung an, die viele Zusatzversicherungen beinhalten.
Die meisten Verkehrsteilnehmer verfügen über eine Rechtsschutzversicherung beziehungsweise eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Hierbei ist nicht nur der Strafrechtsschutz inbegriffen, sondern auch der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Darüber hinaus können auch Leistungen in die Police aufgenommen werden, die den Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen beinhalten.
Wegfall oder Kürzung der Versicherungsleistungen
Wird dem Versicherten die Fahrerlaubnis aufgrund eines Strafverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens entzogen, greift der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen nicht. Ist dies in Augen des Versicherten eine unbegründete Vorgehensweise, kann stattdessen der Strafrechtsschutz oder der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bemüht werden.
Bei einem selbstverursachten Unfall mit Trunkenheit ist eine Kürzung oder gar ein Versagen der Leistungen aus dem Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen anzunehmen. In den meisten Fällen wird über ein Gericht die Fahrlässigkeit festgestellt. Entsprechend der Schwere der Schuld kann das Versicherungsunternehmen die Leistungen kürzen. Nach der Quotenregelung des Versicherers ist eine anteilige Schadensquote zu ersetzen. Wird jedoch festgestellt, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit durch Alkoholgenuss vorlag, ist die Versicherung berechtigt, die Leistungen (selbst nach der Quotenregelung) zu versagen.