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Da der Gesetzgeber den Begriff nicht eindeutig definiert hat, kann der Versicherungsbeginn prinzipiell unterschiedliche Zeitpunkte beschreiben, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen. Ab wann eine Kfz-Versicherung gültig ist, können Fahrzeughalter selbst festlegen. Meist – aber nicht immer – startet die Versicherungsdeckung hier unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Drei Formen des Versicherungsbeginns
  3. Der Versicherungsbeginn bei Kfz-Policen
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als formeller Versicherungsbeginn gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • Der materielle Versicherungsbeginn stellt den Moment dar, ab dem der Versicherungsschutz aktiv ist.
  • Das Datum, ab dem der Versicherungsnehmer eine Prämie zahlen muss, bezeichnen Fachleute als technischen Versicherungsbeginn.
  • Beim Abschluss einer Kfz-Police ist der Versicherungsbeginn frei wählbar, doch bei einem Anbieterwechsel gilt es, die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen.

Welche Zeitpunkte sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsbeginn relevant?

Experten kennen drei verschiedene Formen des Versicherungsbeginns. Sie unterscheiden zwischen dem formellen, dem materiellen und dem technischen Versicherungsbeginn. Jede dieser Varianten betrachtet das Inkrafttreten des Versicherungsvertrags aus einer anderen Sicht, weshalb sich unterschiedliche Zeitpunkte ergeben.

Formeller Versicherungsbeginn

Als formellen Versicherungsbeginn beschreiben Fachleute den Zeitpunkt des aus rechtlicher Sicht bindenden Vertragsabschlusses. Ein solcher liegt vor, wenn die Assekuranz den Antrag angenommen hat und einen Versicherungsschein ausstellt. Es besteht natürlich ebenso die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer ein vorgelegtes Angebot annimmt.

Materieller Versicherungsbeginn

Der materielle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Risikoübernahme durch die entsprechende Gesellschaft beginnt. Es handelt sich also um den Moment des Haftungsbeginns, der den Versicherungsschutz aktiviert. Falls der Vertrag keine separate Klausel enthält, entspricht der materielle Beginn nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Tag des formellen Beginns (ab 0 Uhr).

Technischer Versicherungsbeginn

Als technischer Versicherungsbeginn gilt der Tag, ab dem der Versicherungsnehmer eine Prämie zahlen muss. Das Datum steht im Versicherungsschein und geht dem Zeitpunkt des materiellen Beginns aufgrund der Einlösungsklausel stets voraus, da zunächst der Erstbeitrag bei der Assekuranz eingehen muss. Falls der technische vor dem formellen Beginn liegt, ist es erforderlich, Beiträge für den entsprechenden Zeitraum rückwirkend zu entrichten.

Der Versicherungsbeginn bei Kfz-Policen

Ab wann eine Kfz-Versicherung aktiv ist, können Fahrzeugbesitzer selbst bestimmen. Allerdings macht es an dieser Stelle einen Unterschied, ob ein Halter sein Auto anmelden oder die Versicherung wechseln möchte. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist es in Deutschland nicht möglich, ein Auto zuzulassen. Demzufolge müssen Fahrzeughalter bereits eine Versicherung abschließen, bevor sie sich zur Zulassungsstelle begeben. Dort besteht nämlich die Notwendigkeit, die von der Assekuranz versendete elektronische Versicherungsnummer (eVB) vorzuzeigen. In diesem Fall sollten Verbraucher spätestens das gewünschte Zulassungsdatum als Versicherungsbeginn in das Vertragsdokument eintragen.

Bei einem Versicherungswechsel müssen Halter eines Autos sowohl die Laufzeit als auch die Kündigungsfrist beachten. Bei vielen Verträgen stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Da für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, muss der alte Versicherer die schriftliche Kündigung – via Fax, E-Mail oder Brief – spätestens bis zum 30. November erhalten. Den Versicherungsbeginn sollten Verbraucher in diesem Fall auf den 1. Januar legen. Falls das Versicherungs- vom Kalenderjahr abweicht, ergibt sich ein anderes Datum. Um einen lückenlosen Schutz sicherzustellen, rät es sich an, erst die Bestätigung des neuen Versicherers abzuwarten und danach den alten Vertrag zu kündigen.

Ab welchem Zeitpunkt ist die Kfz-Versicherung gültig?

Der Versicherungsschutz ist vorläufig aktiv, sobald die Assekuranz ihrem Kunden die elektronische Versicherungsbestätigung zukommen lässt – entweder via E-Mail oder SMS. Die uneingeschränkte Gültigkeit erlangt die Police aber erst, nachdem die Versicherung den Antrag angenommen und der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt hat. Die Mindestlaufzeit liegt für gewöhnlich bei einem Jahr. Kündigt der Versicherte nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr.

Den Erstbeitrag bucht die Assekuranz in der Regel erst einige Zeit nach dem vertraglich bestimmten Versicherungsbeginn – meist wenige Tage, manchmal aber auch erst Wochen später – vom angegebenen Konto ab. Viele Versicherungen verschicken im Vorhinein eine Ankündigung an ihre Kunden, um sie über das konkrete Zeitfenster zu informieren. Je nach Versicherung wird entweder der Jahresbeitrag oder ein Quartals- beziehungsweise Monatsbeitrag fällig.

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