Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Was ist nicht über die Eigenschadendeckung versichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei der Eigenschadendeckung handelt es sich um einen Baustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Eigenschadendeckung ist nicht automatisch Bestandteil der Police, wird auch nicht von jedem Versicherer angeboten. Sie findet sich in der Regel in den Premium-Tarifen. Was hat es mit der Eigenschadendeckung auf sich und welche Schäden sind nicht versichert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eigenschadendeckung kommt am häufigsten in der Kfz-Versicherung vor.
  • Sie trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug an einem anderen auf ihn zugelassenen Fahrzeug durch einen Unfall verursacht.
  • Einige Versicherer dehnen den Eigenschaden auf weiteres Eigentum des Versicherungsnehmers aus.
  • Lediglich Schäden am aktiv genutzten Fahrzeug sind nicht versichert.

Eigenschadendeckung nicht durch Haftpflicht gegeben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Fahrzeughalter einem Dritten zufügt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden, die der Fahrzeughalter selbst an seinem versicherten Auto hervorruft. Was passiert aber, wenn auf einen Fahrzeughalter zwei Autos zugelassen sind und der eine Wagen den anderen Wagen beschädigt? Oder er bei der Fahrzeugnutzung sein Eigentum beschädigt?

Für diesen Sachverhalt wurde die Eigenschadendeckung konzipiert. Angenommen, der Fahrzeughalter verfügt über eine Doppelgarage. Beim Einparken fährt er gegen das andere, auf ihn zugelassene Auto. Das genutzte Auto war ein Audi A4, das beschädigte Fahrzeug ein Golf.

Das leistet die Eigenschadendeckung

Die Eigenschadenversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten, die durch die Reparatur des Golfs entstehen. Die Kosten für die Schadensbeseitigung am Audi müssen über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.

Fährt im Umkehrschluss der Golf gegen den Audi, trägt die Eigenschadendeckung die Reparaturkosten für den Audi. Der Schaden am Golf wird bei der Vollkaskoversicherung eingereicht.

Wann die Eigenschadendeckung nicht greift

Damit wird auch ersichtlich, welche Schäden nicht über die Eigenschadendeckung versichert sind. Es sind die Schäden, die am aktiv genutzten, unfallverursachenden Auto entstehen.

Da die Eigenschadendeckung in der Regel Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, benötigt der Halter eine Vollkaskoversicherung, um den Schaden am beim Unfall gefahrenen Fahrzeug regulieren zu lassen. Andernfalls muss er diesen selbst tragen.

Was es bei der Eigenschadendeckung zu beachten gibt

In der Regel fällt bei der Eigenschadendeckung die Versicherungssumme geringer aus. Grundsätzlich sind Schäden am zweiten auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug versichert. Einige Anbieter fassen die Schadensregulierung aber noch weiter.

Sie kommen beispielsweise dafür auf, wenn der Versicherungsnehmer auf sein Grundstück fahren will und den Zaun beschädigt. Liegt das Rad vom Kind in der Einfahrt, der Fahrer sieht es nicht und rollt darüber, wäre auch der Schaden am Fahrrad versichert.

Es ist bei der Eigenschadendeckung darüber hinaus nicht unüblich, dass die Selbstbeteiligung höher ausfällt als bei einem klassischen Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Eigenschadendeckung außerhalb der Kfz-Versicherung

Für das Gros der Versicherungsnehmer ist die Eigenschadendeckung in der Kfz-Versicherung relevant. Allerdings spielt sie auch im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung eine Rolle. Dies kann beispielsweise der Fall in einer IT-Versicherung sein, wenn es zu einem Schaden nach einem Hackerangriff kam. Musste ein Unternehmer unnötig Personalkosten aufwenden, der Auftraggeber ist aber dann von dem Auftrag zurückgetreten, käme dies auch als Eigenschaden in Betracht.