Kfz-Versicherung widerrufen: So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht
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Es gibt Situationen, in denen ein Fahrzeughalter die gerade abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen möchte. Einer der häufigsten Gründe ist, dass er nach Abschluss noch ein Angebot findet, das entweder besser oder preisgünstiger ist. Der Gesetzgeber sieht durchaus die Möglichkeit vor, die Autoversicherung zu widerrufen. Wie das geht und welche Fristen Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Erhalts der vollständigen Unterlagen durch den Versicherungsnehmer.
- Die Frist beträgt 14 Tage.
- Wurde die Frist verpasst, besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, oder, bei einer Beitragserhöhung, der außerordentlichen Kündigung.
- Der Widerruf sollte erst erfolgen, wenn die Deckungszusage des neuen Versicherers vorliegt.
Die Rechtsgrundlage, um die Kfz-Versicherung zu widerrufen
Der Gesetzgeber räumt jedem Versicherungsnehmer das Recht ein, innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss von einem neuen Vertrag zurückzutreten. Diese Frist regelt Paragraf 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Wurde die Kfz-Versicherung online abgeschlossen, kommt zum klassischen Widerruf noch der Widerruf in Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz.
Die Frist für den Widerruf: 14 Tage
Theoretisch beginnt die Frist für den Widerruf mit Vertragsunterzeichnung und beträgt 14 Tage. Dem ist aber nicht so. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, ab Datum des Erhalts der Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Voraussetzung ist auch, dass er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass der Versicherungsnehmer folgende Dokumente vorliegen hat:
- Die Versicherungspolice und die Vertragsbestimmungen
- Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Die rechtskonforme Widerrufsbelehrung. Diese gibt Auskunft über das bestehende Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen und die notwendigen Angaben für einen rechtssicheren Widerruf.
Frist verpasst?
Es kann natürlich auch vorkommen, dass der Versicherungsnehmer die Frist für den Widerruf der Kfz-Versicherung verpasst. In diesem Fall bleibt ihm nur die Vertragskündigung. Diese ist allerdings erst zum 30. November eines Jahres möglich. Die Ausnahme bildet die Beitragsanpassung. Diese erlaubt auch eine Sonderkündigung vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung. Allerdings darf der Grund für die Beitragsanpassung nicht darin liegen, dass der Versicherungsnehmer sein Auto in einer teureren Regionalklasse versichert.
Was passiert bei einem Widerruf der Kfz-Versicherung?
Macht der Fahrzeughalter von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. War das Auto noch nicht zugelassen, stellen sich keine weiteren Probleme. Nutzt er das Fahrzeug aber bereits, verfügt er über keinen Versicherungsschutz mehr. Die Konsequenz ist, dass das Fahrzeug weder bewegt werden noch auf einer öffentlichen Fläche abgestellt sein darf. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld.
Es ist im Fall eines Widerrufs also zwingend notwendig, dass der Versicherungsschutz beim neuen Versicherer rückwirkend ab Beginn für den vorherigen Versicherer greift, um mögliche Lücken zu vermeiden. Der Widerruf sollte folglich erst erfolgen, wenn die für die Zulassungsstelle notwendige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) der neuen Versicherungsgesellschaft vorliegt.
Liegt die eVB des neuen Versicherers noch nicht vor, empfiehlt es sich, die Gesellschaft vom Widerruf beim vorherigen Versicherer zu informieren. Diese wendet sich dann an die Zulassungsstelle und teilt dort die Versicherungsbestätigung zur Überbrückung (VBÜ) mit. In der Regel ist dies aber nicht notwendig. Wird eine Kfz-Versicherung online abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer die eVB unmittelbar mitgeteilt. Wer sich dafür entscheidet, im Kfz-Versicherungsvergleich von Verivox einen günstigeren Versicherer zu wählen, erhält seine eVB unverzüglich.
Wie erfolgt der Widerruf der Kfz-Versicherung?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Übermittlung kann dann per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Manche Versicherungsgesellschaften stellen Widerrufsformulare im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung.
Die Widerrufserklärung muss keinerlei Gründe enthalten, weshalb der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten möchte. Allerdings gibt es einige Punkte, die vorhanden sein müssen. Wir stellen Ihnen hier ein Musterschreiben zur Verfügung:
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