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Kennzeichen verloren: Was tun bei fehlendem Nummernschild?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Laut ADAC gehen in Deutschland nicht nur Kennzeichen verloren. Rund 160.000 Nummernschilder werden im Jahr gestohlen. Manchmal genügt aber auch ein Schlagloch. Die wenigsten Autofahrer wissen jedoch, was in diesem Fall zu tun ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geht ein Kennzeichen verloren, darf das Auto theoretisch nicht mehr bewegt werden.
  • Der Verlust muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
  • Wer ohne Kennzeichen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro.
  • Der Verwaltungsvorgang für Ersatzkennzeichen ist identisch mit einer klassischen Zulassung.

Kennzeichen verloren – was nun?

Ging das Kennzeichen verloren, muss der erste Weg zur nächsten Polizeidienststelle führen. Theoretisch müsste das Auto am Straßenrand abgestellt werden. Fahren ohne Nummernschild wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Das ersatzweise mit den Daten des Kennzeichens beschriftete Stück Pappe im Fenster ist ebenfalls nicht zulässig.

Allerdings drücken die Ordnungshüter in der Regel ein Auge zu, wenn der Fahrer nach der Meldung glaubhaft versichern kann, dass er direkt nach Hause fährt und am nächsten Tag neue Nummernschilder anbringt. Einen Rechtsanspruch auf diese Kulanz besteht allerdings nicht.

Die sofortige Anzeige bei der Polizei ist um so wichtiger, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde. Kommt es mit entwendeten Nummernschildern zu einer Straftat, steht dem Halter sehr viel Ärger bevor.

Im nächsten Schritt muss der Fahrzeughalter die Kfz-Versicherung von dem Verlust in Kenntnis setzen.

Kennzeichen verloren – darf ich mein Auto noch fahren?

Ging ein Nummernschild verloren, ist es blauäugig, zu denken, man könne noch zwei, drei Tage mit dem verbliebenen Nummernschild fahren. Der zweite Weg, nach der Polizei, führt zur Zulassungsstelle. Ging das Nummernschild verloren, muss der Halter zu der Zulassungsstelle gehen, bei der das Auto aktuell gemeldet ist. Das verbliebene Kennzeichen muss er abgeben, und neue Nummernschilder beantragen.

Im Fall eines Diebstahls muss der Fahrzeugbesitzer die polizeiliche Diebstahlsanzeige vorlegen. Für die Beantragung der neuen Nummernschilder sind folgende Dokumente notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gehört das Fahrzeug einem Unternehmen oder einer juristischen Person, sind auch Gewerbeanmeldung, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug vorzulegen.
  • Ist der Fahrzeughalter verhindert und beauftragt einen Dritten, benötigt dieser die unterschriebene Vollmacht, seinen eigenen Ausweis und eine Kopie des Ausweises vom Fahrzeughalter.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder deren Eintrag im Fahrzeugschein.

Was kosten neue Kennzeichen?

Die anfallenden Kosten können nicht pauschal benannt werden, da sie je nach Zulassungsstelle unterschiedlich hoch ausfallen. Leider bieten die Zulassungsstellen bei Ersatzkennzeichen keinen Preisnachlass gegenüber einer normalen Zulassung. Der Halter muss für den Verwaltungsakt mit Gebühren zwischen 25 Euro und 60 Euro rechnen. Lediglich der Mehraufwand für ein Wunschkennzeichen ist bundeseinheitlich geregelt. Wer eine bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombination möchte, muss dafür 10,20 Euro bezahlen. Eine Reservierung schlägt noch einmal mit 2,60 Euro zu Buche.

Für das Prägen der neuen Nummernschilder kommen ebenfalls Aufwendungen auf den Halter zu. Die Firmen, meist in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle angesiedelt, berechnen ebenfalls unterschiedliche Preise. Da es bei Kennzeichen keine qualitativen Unterschiede gibt, macht es natürlich Sinn, sich für den preiswertesten Anbieter zu entscheiden. Als Faustformel gilt ein Preis von 35 Euro für einen Satz Nummernschilder.

Sonderfall Kennzeichen im Ausland verloren

Geht im Ausland ein Kennzeichen verloren, gilt das Gleiche wie im Inland. Der erste Weg führt zur Polizei. Mit etwas Glück darf das Fahrzeug noch bis zur Heimreise bewegt werden. An der Grenze nach Deutschland ist aber der sofortige Weg zur nächsten Polizeistation unumgänglich.

Sind beide Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden, darf der Wagen nicht mehr bewegt werden. Dieser Sachverhalt ist für den Fahrzeughalter die teuerste Variante. Er muss das Auto auf eigene Kosten mit einem Autotransporter nach Deutschland überführen lassen oder selbst mit einem Hänger zurückfahren. Die Kosten dafür trägt keine Versicherung.

Wie kann ich mich vor Kennzeichenklau schützen?

Wer die Befürchtung hat, seine Nummernschilder könnten gestohlen werden, kann dem vorbeugen. Die heute üblichen Kunststoffrahmen lassen sich leicht aufbrechen. Metallrahmen sind deutlich stabiler. Diese Lösung lässt sich noch optimieren, wenn der Fahrzeughalter für die Anbringung Torx-Schrauben verwendet. Diese können nur mit einem speziellen Schraubendreher geöffnet werden.

Die sicherste Lösung gegen Kennzeichenklau bieten jedoch diebstahlsichere Kennzeichenhalter. Diese werden aus Edelstahl gefertigt und können nur mit Spezialwerkzeug geöffnet werden. Der Preis liegt bei rund 50 Euro. Im Vergleich zu den Kosten der Überführung eines Autos fallen diese Aufwendungen verschwindend gering aus.