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Der Carsharing-Trend ist ungebrochen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Andernach - Das Carsharing- Prinzip, also das kurzzeitige Ausleihen eines Fahrzeugs, liegt weiterhin voll im Trend und wird gerade von jungen Autofahrern gern und häufig genutzt. Doch Carsharer, die das Prinzip privat nachahmen, sollten zuvor unbedingt ihre Autoversicherung darüber informieren, damit es bei einem Unfall nicht zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommt.

Wer sein eigenes Auto im Rahmen eines privaten Carsharing-Modells einsetzen will, sollte dies unbedingt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung mitteilen. Das empfiehlt Jens Dötsch aus Andernach, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Denn unter Umständen schränkt der bestehende Versicherungsvertrag den Kreis möglicher Nutzer des Autos ein, zum Beispiel nur auf Halter und Ehepartner. Da sich die Wahrscheinlichkeit von Unfällen bei einer Vielzahl von Fahrern erhöht, steigen zudem die Prämien. Auch weitere Einschränkungen wie ein Mindestalter von Zweitfahrern müssen ausgeschlossen werden.