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Urteilsspruch im Telekom-Prozess verschoben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Main - Im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den Börsengang der Deutschen Telekom wurde der Termin für den Urteilsspruch auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit zusätzlichen Anträgen ist es den Anwälten zweier Kläger gelungen, die eigentlich noch für dieses Jahr vorgesehene Urteilsverkündung auf einen unbestimmten Termin zu verschieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den für Freitag vorgesehenen Schlusstermin der mündlichen Verhandlung am Dienstag abgesagt, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Ein neues Datum stehe noch nicht fest.

In dem Prozess verlangen rund 17.000 Kleinanleger von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro. Sie halten dem früheren Staatsunternehmen schwere Fehler im Börsenprospekt zum sogenannten dritten Börsengang im Jahr 2000 vor.

Mit der Verschiebung stellt sich die Frage nach einem neuen Vorsitzenden des zuständigen Zivilsenats. Der bisherige Vorsitzende Christian Dittrich geht zum Jahresende in den Ruhestand. Anders als im Strafverfahren platzt damit aber nicht der Prozess, wie das OLG bereits früher mitgeteilt hatte. Bislang hatte Dittrich im Prozess klar zu erkennen gegeben, dass er bislang keinen gravierenden Prospektfehler der Telekom erkannt habe.

In einer Art Zwischenverfahren klärt das OLG anhand von zehn Musterklagen grundsätzliche Rechtsfragen der Materie, die eigentlich noch bei der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt anhängig ist. In den vergangenen Wochen hat das Landgericht vier neue Beweisanträge des Musterklägers zugelassen. Dabei geht es nach Darstellung des Tübinger Rechtsanwalts Andreas Tilp um mögliche Schadenersatzansprüche aus den Vorjahren und angebliche Bilanztricksereien beim Verkauf der Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999. Über zwei weitere, gerade eingetroffene Anträge sei noch nicht entschieden, wie das Landgericht mitteilte. Es gilt zudem als sicher, dass die in Frankfurt unterliegende Partei den Bundesgerichtshof anrufen wird.