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Schwindel mit Internet-Auktionen - Polizei rät zu mehr Absicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Borken (dpa/lnw) - Die Polizei rät Teilnehmern an Internet- Auktionen, die Bezahlung der Ware erst nach Erhalt zu vereinbaren. Die Zahl der Fälle, in den Käufer nach der Internet-Ersteigerung zahlen, ohne jemals die Ware zu erhalten, nimmt nach Angaben der Polizei Borken zu. Derzeit ermittelten die Beamten etwa gegen ein Trio, dass vermutlich in zwei Richtungen mit sechsstelligem Schaden betrogen hat: Die 24 und 26 Jahre alten Männer kauften per Versand vor allem elektronische Ware, DVDs und CDs, bezahlten sie vielfach nicht, verkauften sie aber im Internet weiter und lieferten nicht.

Die meisten Veranstalter von Internet-Auktionen bieten nach Angaben eines Polizeisprechers so genannte Treuhandkonten an. Auf die könne das Geld der Käufer - allerdings gegen eine Gebühr - zunächst überwiesen werden. An den Verkäufer werde es erst nach Erhalt der ersteigerten Ware weitergegeben. Möglich sei auch, mit dem Verkäufer direkt eine Zahlungsweise nach Erhalt abzusprechen.

Im jüngsten bei der Borkener Polizei angezeigten Fall, bei dem ein Internet-Käufer nach einer Auktion seine bereits bezahlte Ware nicht bekam, ging es um einen Monitor: Ein 40-jähriger Vredener ersteigerte Ende März 2003 im Internet einen Computermonitor für mehrere hundert Euro. Die Kaufsumme überwies er am nächsten Tag - entsprechend dem elektronisch übersandten Überweisungsauftrag. Der Monitor wurde dem Vredener aber nie zugeschickt. Er erstattete Anzeige wegen Betruges.