Fax-Werbung: Netzagentur ermahnt Telekommunikationsanbieter
Stand: 27.10.2014
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Bonn. Die Bundesnetzagentur hat die Telekommunikationsbranche dazu aufgrufen, aktiver gegen unerwünschte und verbotene Fax-Werbung vorzugehen.
Ein großer Anbieter sei jetzt "unter Androhung von Zwangsgeld" verpflichtet worden, seinen entsprechenden gesetzlichen Pflichten nachzukommen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Nötigenfalls würden weitere Netzbetreiber ermahnt. Unternehmen müssen Kunden, die sich eine Faxnummer einrichten lassen, schriftlich darauf hinweisen, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur nutzen Versender von Werbung oft Faxnummern, die sie automatisch von dem Netzbetreiber zugeteilt bekommen, bei dem sie eine E-Mail-Adresse haben. Diese Nummer geben sie demnach als Kontaktnummer auf dem unerwünschten Fax an. Solche Nummern könnten allerdings jederzeit gekündigt und ersetzt werden, und das "im Schutze der Anonymität des Internets", erläuterte die Behörde.
Viele "Fax-Spammer" täten genau dies, wenn die Bundesnetzagentur auf sie aufmerksam werde und die bisher verwendete Nummer abschalten lasse. Da die "Fax-Spammer" beim Netzbetreiber falsche oder erfundene Angaben über sich selbst machten, zum Beispiel zur Anschrift, sei es kaum möglich, gegen die Versender der unerwünschten Werbung vorzugehen. Würden die Netzbetreiber aber ihre Kunden wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich auf das Verbot der unerwünschten Fax-Werbung hinweisen, könnten schnell falsche Adressen erkannt werden.