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Datenschutzmängel bei App Stores aufgedeckt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Stiftung Warentest empfielt, mit den persönlichen Daten in App-Stores besser sparsam umzugehen. Der Umgang mit den Nutzerdaten sei bei den meisten Stores nicht befriedigend und auch das Einkaufen lasse häufig zu wünschen übrig.

Den App Store von Apple verwies die Stiftung nach einem aktuellen Test (Ausgabe 8/2011) sogar auf den dritten Platz, noch hinter Microsofts Windows Phone Marketplace und Googles Android Market. Mängel fanden die Warenschützer vor allem bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der schlechteste App Store im Test war die App World für den Blackberry, sie erhielt die Note Mangelhaft (5,5).

Kein Shop schnitt in dem Test "gut" ab - die beste Note ist Befriedigend, die allerdings nur zwei Shops erreichten. Viele Stores enthielten unzulässige Klauseln oder schwammig formulierte Erklärungen zum Datenschutz, heißt es in dem Bericht. Apple lasse sich dabei sogar einen "Freifahrtschein" für den Umgang mit den Daten geben. "Wer etwa eine Löschung seiner personenbezogenen Daten beantragt, kann nicht sicher sein, dass Apple diesem Anliegen nachkommt", so das Fazit.

Ein Dorn im Auge der Datenschützer ist es auch, dass App-Shops beziehungsweise viele Apps auf private Daten der Nutzer wie etwa deren Adressbuch zugreifen, ohne dass der Anwender davon etwas merkt. Nur Windows Phone Marketplace, Android Market und der freie Androidpit sorgten hier für etwas Transparenz. Viele Apps nutzten Navigationsdaten auf dem Smartphone für ihre Dienste. Dies sei aber nicht immer nachvollziehbar - wie beispielsweise bei einer U-Bahn-App von London, die auf das Adressbuch zugreifen will. Am besten sollte man die GPS-Funktionen und die Datenübertragungen nur dann einschalten, wenn es nötig ist, so der Rat der Tester.

Wer sich eine App aus einem der Store herunterladen will, sollte vor dem Kauf die Beschreibung und die Bewertungen lesen. Hier könne der Nutzer bereits Hinweise auf die Seriosität des Angebots erhalten, erläutern die Verbraucherschützer. Ein Augenmerk sollte er auch darauf haben, auf welche Daten eine App zugreift.