21 Monate Haft auf Bewährung für Mobilcom-Gründer Schmid
Stand: 19.01.2009
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Kiel - Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid am Montag wegen dreifachen vorsätzlichen Bankrotts zu 21 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nach Ansicht des Gerichts soll Schmid insgesamt 1,24 Millionen Euro nach Liechtenstein auf die Seite geschafft haben, als er offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen sei.
Dem Landgericht zufolge hatte Schmid 2002 eigene Firmenanteile nach Liechtenstein verschoben, obwohl die Landesbank Sachsen die Anteile pfänden wollte, weil er dort Schulden in Höhe von 102 Millionen Euro hatte. Schmid hatte die Mobilcom 1991 gegründet und war zunächst erfolgreich, bis er wegen der gescheiterten Einstiegs in das UMTS-Geschäft 2002 als Vorstandschef abgesetzt wurde. 2003 meldete Schmid Privatinsolvenz an. Der von ihm nach Liechtenstein verschobene Millionenbetrag konnte einem Gerichtssprecher zufolge nicht sichergestellt werden.