Umzug: Was ist zu beachten?
Der Wechsel zu einem Stromanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung eintreten muss.
Wichtig: Die Zählernummer des Stromzählers in der neuen Wohnung brauchen Sie für einen Vertrag mit dem Wunschanbieter auf jeden Fall. Ebenso sollten Sie den Namen des örtlichen Versorgers vor dem Vertragsabschluss herausfinden. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger genügt es, wenn Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Grundversorgungstarif, den Sie aber mit einer Frist von einem Monat wieder kündigen können.
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