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Keller in der Hausratversicherung: Was ist alles abgesichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob Skier, Möbel oder Fahrräder: Eine Hausratversicherung erweist sich als ein sinnvoller Schutz für den Hausrat im Keller – auch bei Nutzung als Partykeller oder Hobbyraum. Die Hausratversicherung kann die Wertsachen im Keller zwar nicht vor etwaigen Schäden schützen, bietet dafür aber eine verlässliche finanzielle Entschädigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung zählt den Keller in Einfamilienhäusern zum Wohnraum und versichert ihn mit, einschließlich seines Inhaltes.
  • Für Keller in Mehrfamilienhäuser gelten besondere Regeln.
  • Wie die Versicherungssumme berechnet wird, hängt von der Nutzung des Kellers ab.
  • Fahrräder im Keller werden in der Regel mitversichert.

Zählt der Keller zum Wohnraum?

Grundsätzlich zählt die Hausratversicherung den Keller eines Hauses zum Wohnraum. Obwohl die „Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen“ den Keller nicht explizit nennen, ist er, einschließlich seines Inhaltes, in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz des Kellers ist, dass er nur von den Versicherten und den im Haushalt lebenden Personen, nicht aber von Dritten benutzt wird. Für Mehrfamilienhäuser gelten daher besondere Regeln.

Keller und Hausratversicherung im Mehrfamilienhaus

Auch in Mehrfamilienhäusern sind die Keller in der Hausratversicherung enthalten. Da jedoch nur der Versicherte und die mit ihm im Haushalt lebenden Personen Zutritt zum Keller haben dürfen, müssen die Bewohner von Mehrfamilienhäusern ihre Kellerabteile stets abschließen. Sollten die Versicherten dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen die Versicherer ihrer Leistungspflicht im Schadenfall ebenfalls nicht nachkommen.

Diese Gegenstände im Keller sind in der Hausratversicherung enthalten

In der Regel sind die folgenden beispielhaften Gegenstände aus dem Keller in der Hausratversicherung mitversichert:

  • Möbel
  • Werkzeuge
  • Vorräte
  • Koffer

Berechtigterweise fragen sich viele Versicherte, ob ihre Fahrräder ebenso mitversichert sind. Grundsätzlich gehören Fahrräder zum beweglichen Hausrat und sind daher in der Hausratversicherung enthalten. Ob der Versicherer jedoch bei einem Fahrraddiebstahl zahlt, hängt davon ab, wo das gestohlene Fahrrad zuvor stand. Wenn es etwa aus dem Keller gestohlen wurde, haben die Versicherten meistens Glück im Unglück – die Versicherung wird wahrscheinlich zahlen. Anders sieht es bei einem Fahrraddiebstahl aus dem Hausflur aus. Um rundum abgesichert zu sein, schließen manche Versicherte daher noch eine zusätzliche Fahrradversicherung ab. In einigen Versicherungstarifen sind Fahrraddiebstähle grundsätzlich mitversichert. Wenn dies für Versicherte hohe Relevanz hat, sollten diese die Versicherungsbedingungen konkret auf diese Leistung überprüfen.

Diese Gegenstände im Keller sind nicht in der Hausratversicherung enthalten

Folgende Gegenstände im Keller sind in der Regel von einem Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung ausgeschlossen:

  • Gefahrengut
  • Pkw
  • Flugzeuge
  • Sportboote

Ob und welche Gegenstände von einer Hausratversicherung geschützt werden, erfahren die Versicherten am besten durch einen einfachen und schnellen Versicherungsvergleich. Hier können sie außerdem die zu erwartende Versicherungssumme in Erfahrung bringen.

Keller in der Hausratversicherung: Die Berechnung der Versicherungssumme

Wie die Versicherer den Keller in der Versicherungssumme berechnen, hängt von seiner Nutzung ab. Bei einer Nutzung des Kellers beispielsweise als Hobbyraum und Partykeller setzen die Versicherer in der Regel eine höhere Versicherungssumme an. Der Grund: Der Keller dient als Nutzfläche. Je mehr die Versicherten ihren Keller bewohnen, desto mehr Hausrat besitzen sie und desto höher ist eine etwaige Erstattungssumme im Schadenfall.

Dient der Keller ausschließlich als Abstellraum, gilt er als Lagerfläche und wird grundsätzlich nicht als Wohnfläche mit einberechnet. Sein Inhalt gehört aber trotzdem zum Hausrat und ist daher in der Hausratversicherung mitversichert.

Wasserschaden im Keller: Wird die Hausratversicherung zahlen?

Ob die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden im Keller zahlen wird, hängt von der Art und dem Ursprung des Wasserschadens ab. In der Regel gilt:

  • Ist der Wasserschaden beispielsweise durch defekte Abwasserrohre, Spülmaschinen- und Waschmaschinenleitungen, Sprinkleranlagen und Wärmepumpen entstanden, ersetzt die eigene Hausratversicherung die beschädigten Gegenstände im Keller.
  • Einen Wasserschaden am Keller selbst übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Bei einem Wasserschaden im Keller, den ein Nachbar verursacht hat, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Nachbars.

Manche Wasserschäden übernimmt die Hausratversicherung grundsätzlich nicht. Zum Beispiel:

  • Wasserschäden durch steigendes Grundwasser
  • Wasserschäden durch defekte Wasserbetten
  • Wasserschäden durch Niederschlag, die bei einem geöffneten Kellerfenster entstehen
  • Wasserschäden durch einen Rückstau in der Kanalisation

Diebstahl aus dem Keller: Zahlt die Hausratversicherung?

Wer seinen Besitz im Keller abstellt, möchte ihn natürlich gerne vor Diebstahl schützen. Kommt es dennoch zu einem Einbruchschaden und einem Diebstahl aus dem Keller, muss die Hausratversicherung nicht unbedingt in allen Fällen zahlen. Voraussetzung ist stets, dass der Kellerraum abschließbar ist. Auch für Kellerabteile in Mehrfamilienhäusern gelten hier wieder besondere Regeln: Sollte sein Inhalt durch die Bretterverschläge deutlich zu erkennen sein, gilt dies als grob fahrlässig. Bei einem Diebstahl aus dem Keller und Einbruchschäden darf der Versicherer die Entschädigung entsprechend kürzen. Die Kellerabteile sollten daher blickdicht gemacht und sehr wertvolle Gegenstände am besten erst gar nicht darin verstaut werden.