Verbraucherschützer: App-Anbieter nutzen unwirksame AGB
Stand: 20.08.2012
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Berlin - Verbraucherschützern zufolge haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Downloadplattformen für Apps häufig rechtliche Mängel. Zahlreiche Anbieter schränken nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beispielsweise die Rechte ihrer Kunden für Kündigungen, Widerruf oder Gewährleistung ein - obwohl das rechtlich nicht möglich ist.
"Ungültige Klauseln kann man als Verbraucher so betrachten, als wären sie nicht existent", erklärt vzbv-Expertin Bianca Skutnik. Rechtlich problematisch sind zum Beispiel unbestimmte Formulierungen wie "möglicherweise" oder "unter Umständen".
Verbraucher haben auf App-Plattformen grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Geschäften im Internet auch. Das gilt nicht nur für Kündigung und Widerruf, sondern auch für den Datenschutz. Nach Angaben der Verbraucherschützer kündigen einige Betreiber wie Google, Apple und Nokia in ihren AGB an, persönliche Daten zu erfassen und auszuwerten. Erlaubt ist das aber nur mit aktiver Zustimmung des Kunden.
Hinzu kommt, dass viele Geschäftsbedingungen auf App-Plattformen nur schwer lesbar sind, weil sie zum Beispiel in Schriftgröße neun und ohne jede Nummerierung daherkommen. "Wir sehen eine Tendenz, dass die AGB immer länger und länger werden", klagt Verbraucherschützerin Skutnik. "Irgendwann wird es für den Verbraucher unzumutbar." Ob solche Lesehürden aber tatsächlich rechtswidrig sind, ist noch unklar.
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