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Neue Runde im Mannesmann-Prozess im Oktober

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Oktober über die Revisionen im Mannesmann-Prozess, der vor einem Jahr mit dem Freispruch aller sechs Angeklagten geendet hatte. Das Gericht hat für den 20. und eventuell auch für den 21. Oktober eine mündliche Verhandlung angesetzt, gab die Pressestelle am Donnerstag in Karlsruhe bekannt. In dem spektakulären Prozess um Millionenprämien bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch das britische Telekommunikationsunternehmen Vodafone hatte das Düsseldorfer Landgericht am 22. Juli 2004 die Angeklagten freigesprochen, darunter Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann.

Die Verteidiger der angeklagten Manager halten die Revision für unbegründet. "Das Urteil sollte bestehen bleiben", sagte der Verteidiger des früheren Mannesmann- Aufsichtsrates und Ex-IG-Metall- Chefs Klaus Zwickel, Rainer Hamm, am Donnerstag. Der Verteidiger Ackermanns erklärte, die an die Manager gezahlten Prämien seien aktienrechtlich zulässig. "Freiwillige nachträgliche Zahlungen sind durchaus übliche und zulässige Vergütungsformen", schrieb Anwalt Eberhard Kempf in einer Erklärung. Das Aktienrecht sei nicht nur eindeutig, sondern auch beachtet worden. Das Strafrecht greift nach Meinung der Anwälte erst dann ein, wenn Verstöße gegen das Aktienrecht so gravierend sind, dass sie einer strafrechtlichen Sanktionierung bedürften.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer in seinem Urteil vom Juli 2004 die Tatvorwürfe der schweren Untreue als nicht erwiesen angesehen. Allerdings wurde nach Ansicht des Gerichts gegen das deutsche Aktiengesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten bis zu drei Jahren Haft zum Teil ohne Bewährung gefordert.

Das Landgericht hatte vor allzu großzügigen Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsräten gewarnt. Dass Mannesmann-Chef Klaus Esser bei seinem Ausscheiden zusätzlich zu den 29 Millionen DM aus seinem Vertrag noch eine Prämie von mehr als 30 Millionen DM genehmigt wurde, sei ein Verstoß des Aufsichtsrats gegen das Aktienrecht gewesen, befand das Gericht.

Als besonders "wackelig" gilt der Freispruch im Fall der Millionenprämie des Aufsichtsrats an den eigenen Vorsitzenden Joachim Funk. Das Gericht hatte Ackermann und dem ehemaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel in diesem Punkt einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" zu Gute gehalten.