Experte: Urteil zu Handy-Guthaben hilft anderen Kunden nicht direkt
Stand: 23.06.2006
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Berlin (dpa) - Handybesitzer mit Guthabenkarten profitieren nicht unmittelbar von einem Gerichtsurteil, das einen Verfall der gespeicherten Geldbeträge verbietet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies am Freitag in Berlin auf "das große Problem" hin, dass die Richter stets nur über Einzelfälle entschieden.
Der Sprecher des Verbraucherverbandes, Christian Fronczak, sagte, es gebe "leider keinen Automatismus", der auch andere Anbieter zu einer Änderung ihrer Prepaid-Regeln verpflichte. Schon im Jahr 2000 habe E-Plus in einem ähnlich Fall vor dem Oberlandesgericht Berlin verloren. Für den 26. Juli werde ein Urteil gegen Vodafone erwartet.
Fronczak appellierte an die Mobilfunkbetreiber, freiwillig auf Verfallsklauseln für Guthaben zu verzichten. "Das hat mit Kundenbindung nichts zu tun, die Kunden sind zu Recht verärgert." Der Verbraucherschützer setzt auch auf den Wettbewerb: Letztlich würden sich Handykunden für Anbieter entscheiden, bei denen ihr Restguthaben nicht verfallen könne.