Banken müssen ihre Lockangebote einhalten
Stand: 23.09.2016
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Hamburg - Die Verbraucherzentrale Hamburg weist explizit darauf hin, dass die Bank jegliche Vereinbarungen, die sie mit ihren Kunden getroffen haben, auch einhalten müssen. Das bezieht sich insbesondere auf Lock- und Rabattangebote, die darauf abzielten, einen Vertragsabschluss zu erhalten.
Geldinstitute müssen sich gegenüber Kunden an Vereinbarungen halten. Verspricht eine Bank zum Beispiel im Rahmen eines Aktionsangebots, dass für die Kontoführung dauerhaft kein Entgelt anfällt, kann sie diese Vereinbarung nicht einfach aufkündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Nach Auffassung der Verbraucherschützer hat in diesem Fall die Individualvereinbarung Vorrang vor gegebenenfalls abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Über die AGB gerechtfertigte Preiserhöhungen kommen demnach in diesen Fällen nicht zum Tragen.