Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Namensschuldverschreibung: Definition und Risiken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Namensschuldverschreibung gilt als Unterklasse der Inhaberschuldverschreibungen. Es handelt sich dabei um eine Art von Anleihe, in welcher der Geldgeber namentlich erwähnt ist. Damit entfällt ein Handel an der Börse, da nur der Eigentümer der Namensschuldverschreibung diese auch veräußern darf. Üblicherweise werden Namensschuldverschreibungen nur von institutionellen Anlegern gezeichnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Namensschuldverschreibungen sind nicht an der Börse handelbar und können nicht ohne Weiteres veräußert werden.
  • Eine Weitergabe ist nur mittels Zession (Abtretung) möglich.
  • Obwohl als Anleihe eingeordnet, gibt es keine Kursschwankungen.
  • Erwirbt ein Unternehmen eine Namensschuldverschreibung, erfolgt die Bilanzierung unter der Position „Forderungen“.

Schuldverschreibungen: unterschiedliche Ausgestaltungen

Der Kapitalmarkt kennt bei Schuldverschreibungen drei Varianten:

  • Inhaberschuldverschreibung
  • Orderschuldverschreibung
  • Namensschuldverschreibung

Die Inhaberschuldverschreibung ist am einfachsten handelbar. Wie bei einer klassischen Anleihe oder Aktie stehen demjenigen die Rechte aus dem Papier zu, der es besitzt. Damit sind Inhaberschuldverschreibungen auch fungible Wertpapiere, heißt, frei handelbar.

Die Orderschuldverschreibung stellt eine Vorstufe zur Namensschuldverschreibung dar. Sie wird zwar auf den Namen des ersten Inhabers ausgestellt, räumt aber das Recht ein, sie durch ein Indossament formlos weitergeben zu können. Als Indossament versteht man den Vermerk auf einem Wertpapier, Scheck oder Wechsel, dass das Papier von einem Begünstigten auf einen Dritten mit allen Rechten und Pflichten übertragen wurde. Wichtig ist, dass die Indossamentenkette keine Lücken aufweist.

Eine Weitergabe der Namensschuldverschreibung ist nur durch Zession (Abtretung) möglich. Der Zessionar erwirbt mit der Abtretung ebenfalls alle Rechte und Pflichten aus der Namensschuldverschreibung. Im Rahmen der Abtretung greifen bestimmte schuldrechtliche Normen. Ein formloser Übertrag wie bei einem Indossament ist nicht möglich. Es muss eine Legitimationsprüfung des Zessionars erfolgen.

Die Rahmenbedingungen der Namensschuldverschreibungen geben die Laufzeit, die Höhe der gezeichneten Summe, Höhe der Zinsen und Zinszahlungstermine sowie den Begünstigten an.

Die Bilanzierung der Namensschuldverschreibung

Üblicherweise werden Namensschuldverschreibungen nur von Anlegern erworben, die bilanzieren. Unter den Zeichnern finden sich sehr viele Versicherungsgesellschaften.

Klassische Inhaberschuldverschreibungen werden in der Bilanz unter der Position „Wertpapiere“ ausgewiesen. Anders verhält es sich bei Namensschuldverschreibungen. Diese fallen in der Bilanz unter „Forderungen“. Hintergrund ist, dass eine Namensschuldverschreibung eine vergleichsweise lange Laufzeit ausweist und nicht frei handelbar ist. Dies führt im Rahmen der Rechnungslegung zu einer abweichenden Handhabung.

Durch die bilanzielle Handhabung als Forderung fallen Namensschuldverschreibungen unter das Anlagevermögen. Anlagevermögen wird zum Anschaffungswert ausgewiesen, anders als Wertpapiere. Durch Kursänderungen wirken sie sich bilanziell instabil aus, da sie einmal höher notieren, im Folgejahr niedriger. Versicherer möchten ihre Bilanzpositionen stabil halten, was mit Inhaber- oder Namensschuldverschreibungen leichter möglich ist als mit einer Bundesanleihe.

Versteuerung der Zinsen

Die Zinserträge werden klassisch mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, des Solidaritätszuschlages und bei privaten Anlegern gegebenenfalls mit der Kirchensteuer belegt.

Risiken der Namensschuldverschreibung

Wie bei jeder Anleihe oder Kreditvergabe besteht auch bei einer Namensschuldverschreibung für den Inhaber das Risiko, dass der Emittent die verbrieften Forderungen nicht erfüllen kann. Diesem Risiko steht die Kursstabilität der Anleihe gegenüber. Diese ergibt sich daraus, dass die Papiere nicht an der Börse handelbar sind und somit weder Angebot noch Nachfrage bestehen.

Speziell Namensschuldverschreibungen werden häufig von mittelständischen Unternehmen ausgegeben. Allgemein werden sie dem grauen Kapitalmarkt zugerechnet, da eine echte Kontrolle wie bei Bundesanleihen oder Aktien nicht möglich ist. Wer sich als privater Anleger für Namensschuldverschreibungen mittelständischer Unternehmen interessiert, sollte sich im Vorfeld sehr ausführlich mit der wirtschaftlichen Situation des Emittenten beschäftigen.

Namensschuldverschreibungen sind auf einen bestimmten Fälligkeitstermin hin ausgerichtet. Wer eine klassische Anleihe besitzt und während der Laufzeit Geld benötigt, kann die Anleihe über die Börse verkaufen. Eine Namensschuldverschreibung kann in erster Linie nur an den Emittenten zurückgegeben werden. Dieser ist vor Ablauf der Laufzeit aber nicht zur Rücknahme verpflichtet. Einen Zessionar zu finden und das Papier zu veräußern, hängt vom Emittentenrisiko ab. Damit stellen Namensschuldverschreibungen für den Erwerber ein extrem hohes Liquiditätsrisiko dar.