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Bundesgerichtshof verschiebt Urteil zu Gaspreis-Koppelung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird erst am 24. März entscheiden, ob der Gaspreis per Vertrag an den Preis für Heizöl gekoppelt werden darf, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ursprünglich wollten die Karlsruher Richter am 27. Januar zum ersten Mal über diese Frage entscheiden. Sie prüfen in zwei Verfahren Klauseln in sogenannten Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke Dreieich in Hessen. Diese Verträge werden mit einer Vielzahl von Verbrauchern geschlossen. In beiden Fällen soll der Gaspreis - umgerechnet nach einer bestimmten Formel - entsprechend dem Index für den Heizölpreis angepasst werden. Dagegen wehren sich sowohl der Bund der Energieverbraucher als auch mehrere Kunden.