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BGH untersagt Ölpreisbindung in Gasverträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Gaskunden gestärkt und eine alleinige Kopplung des Gaspreises an die Preisentwicklung beim Heizöl untersagt. Der BGH erklärte am Mittwoch die sogenannte HEL- Preisanpassungsklausel (extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen.

Die Richter kippten damit Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In beiden Fällen wurden die Gaspreise - umgerechnet nach einer bestimmten Formel - entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst. Der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden hatten dagegen erfolgreich geklagt.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die aus dem Urteil entstehende Rechtssicherheit für die Gasversorger begrüßt.

"Klar ist aber auch, dass der BGH keineswegs über die international übliche Kopplung der Gaspreise an die Erdölpreise entschieden hat oder irgendwelche Aussagen über die Höhe von Gaspreisen getroffen wurden", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Anbieter von Gas werden gezwungen sein, Vertragsbeziehungen zu prüfen und entsprechend anzupassen. Dies betreffe entsprechend auch alle Wettbewerber am Markt, die Haushaltskunden Gasverträge anbieten. Um konkrete Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse zu beurteilen, müsse die Urteilsbegründung abgewartet werden.