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Gaskrise in Deutschland bis 2023

+++ Gaspreise wegen Ukraine-Krise dramatisch gestiegen +++ Neukundentarife stark gesunken: Haushalte können durch Wechsel wieder sparen +++ Gaspreisbremse wird ab März abgerechnet +++

Seit Herbst 2021 schnellen die Gaspreise in Deutschland in die Höhe. Alle Hintergründe zur aktuellen Situation erfahren Sie auf dieser Seite.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann sinken die Gaspreise wieder?
  2. Warum finde ich derzeit so wenige Angebote im Gasvergleich?
  3. Unser Tipp!
  4. Kann ich aktuell mit einem Gaswechsel sparen?
  5. Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
  6. Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
  7. Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
  8. Was bedeutet die Alarmstufe des Notfallplans für Haushalte?
  9. Aktuelle Gaspreisentwicklung
  10. Wie entlastet mich der Gesetzgeber?
  11. Jetzt sparen mit Verivox

Wann sinken die Gaspreise wieder?

Durch die Energiekrise wird Erdgas in Europa in den kommenden Jahren dauerhaft teuer bleiben.

  • Um die Haushalte bei den gestiegenen Gaskosten zu entlasten, sinkt die Mehrwertsteuer auf Gas zwischen Oktober 2022 und April 2024 von 19 auf 7 Prozent.
  • Eine Gaspreisbremse soll die Heizkosten zusätzlich abmildern. Im Jahr 2023 werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 12 Cent/kWh gedeckelt. Der Rest wird zum Preis Ihres aktuellen Gastarifs abgerechnet. Sparen Sie Gas ein, sinkt der Teil Ihres Verbrauchs, der mit dem höheren Preis berechnet wird.

Warum finde ich derzeit so wenige Angebote im Gasvergleich?

Die Energiekrise trifft die Gasversorger hart. Das führt dazu, dass viele Gasanbieter derzeit keine günstigen Neukundenangebote machen können. Die Folge: Der Gas-Grundversorgungstarif des örtlichen Gasversorgers kann aktuell der günstigste Tarif sein. Dieser Gastarif bietet zwar keine Preissicherheit, dennoch kann sich der Wechsel in die Gas-Grundversorgung lohnen.

Finden Sie im Gasvergleich aktuell keine guten Angebote, können Sie den Spar-Alarm aktivieren. Sie werden sofort informiert, wenn es günstigere Angebote gibt. Unsere Energieexperten beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

06221 777 00 10

Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

Unser Tipp!

Stellen Sie Ihren aktuellen Gastarif auf den Prüfstand! Das kostet nur wenige Klicks. Fällt die Ersparnis zu gering aus, aktivieren Sie unseren Spar-Alarm. Sie werden sofort informiert, wenn es günstigere Angebote gibt.

Jetzt Spar-Alarm aktivieren

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Kann ich aktuell mit einem Gaswechsel sparen?

Das hängt von Ihrem aktuellen Gastarif, dem Wohnort und dem jährlichen Gasverbrauch ab. Diese Informationen finden Sie am schnellsten auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Ihr aktueller Gasversorger seither die Gaspreise erhöht hat. Diese höheren Preise sollten Sie beim Gasvergleich berücksichtigen.

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Gasvergleich

  • Schutz durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

  • Flexible Vertragslaufzeiten

  • Schnell und sicher wechseln

Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?

Kurzfristige Tarife wie beispielsweise den Gas-Grundversorgungstarif ihres örtlichen Gasversorgers können Sie innerhalb von zwei Wochen immer kündigen. Allerdings können auch die Preise jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen steigen. Tarife mit längeren Laufzeiten und Preisgarantien bieten Planungssicherheit – dafür kann das Preisniveau höher sein.

Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie aktiv werden und Anbieter vergleichen. Wer eine Gaspreiserhöhung erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung den Vertrag beenden. Haben Sie eine passende Alternative gefunden, sollten Sie wegen der kurzen Fristen selbst kündigen. Dazu reicht eine formlose Textnachricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben.

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Bereits vor Beginn des Ukraine-Kriegs haben die Gaspreise hierzulande stark zugelegt. Der Grund: Die Nachfrage nach Energie war im Zuge der weltweiten wirtschaftlichen Erholung unerwartet schnell auf Vor-Corona-Niveau gestiegen. Daher haben die Großhandelspreise für die fossilen Brennstoffe Öl, Gas und Kohle stark angezogen.

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Großhandelspreise für Gas stark gestiegen. Die Beschaffungskosten der deutschen Gasversorger haben sich vervielfacht. Das hat auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise: Die Heizkosten der Haushalte steigen steil an, höhere Abschlagszahlungen und Nebenkostenabrechnungen sind an der Tagesordnung.

Russland ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Energielieferant. In den vergangenen Jahren kam rund ein Drittel des in Deutschland genutzten Erdöls und mehr als die Hälfte des Erdgases von dort. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind diese Wirtschaftsbeziehungen fragwürdig geworden. Die Bundesregierung möchte so schnell wie möglich unabhängig von Öl- und Gaslieferungen aus Russland werden. Doch das braucht Zeit.

Was bedeutet die Alarmstufe des Notfallplans für Haushalte?

Am 23.06.2022 hat die Bundesregierung die Stufe 2 des Notfallplans Gas ausgerufen. Der Anlass war die Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Zwar ist die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet, die Lage ist aber angespannt.

Mit dem Ausruf der Alarmstufe ist die theoretische Grundlage dafür geschaffen worden, dass Energieversorger die höheren Gaspreise unmittelbar an Verbraucher und Industrie weitergeben dürfen – auch bei bestehenden Laufzeitverträgen. Allerdings wurde zunächst bewusst auf diesen Schritt verzichtet. Am 22.07.2022 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz an, dass die erhöhten Beschaffungskosten über eine Gas-Umlage an alle Gaskunden weitergeben werden sollen. Sie sollte am 01.10.2022 in Kraft treten und die Gaspreise für Haushalte um weitere 2,419 Cent/kWh (netto) erhöhen. Am 29.09.2022 wurde jedoch das Aus der Gasumlage verkündet. Bereits gezahlte Beiträge müssen vom Versorger zurückerstattet werden.

Die Gaspreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte

Wie entlastet mich der Gesetzgeber?

Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro hat die Bundesregierung Anfang September 2022 ein drittes großes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:

  • Ab Oktober die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent – befristet bis Ende März 2024. Darüber hinaus wird die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr nach hinten verschoben. Hinzu kommt die Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung durch Übernahme des Dezember-Abschlags 2022 durch den Staat.
  • Geplant ist eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch. Finanziert werden soll dies durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne am Strommarkt.
  • Als Nachfolge für das 9-Euro-Ticket soll es ein bundesweites Nahverkehrsticket mit einem Preisrahmen von 49 bis 69 Euro pro Monat geben.
  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich auf 237 Euro angehoben.
  • Rentner erhalten einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Für Wohngeldempfänger ist ein zweiter Heizkostenzuschuss vorgesehen. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind 415 Euro geplant, 540 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 100 Euro. Danach soll der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert, so dass mehr Menschen davon profitieren.
  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird zum 1. Januar 2023 umgewandelt in ein sogenanntes Bürgergeld. Dieses soll mit rund 500 Euro monatlich für einen Alleinstehenden deutlich höher ausfallen als der bisherige Hartz-IV-Regelsatz.
  • Für Beschäftigte mit geringem Einkommen wird die volle Höhe der Sozialbeiträge im kommenden Jahr erst ab einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro greifen.
  • Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
  • Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Einkommenssteuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden.
  • Darüber hinaus sollen Beschäftigte ihre Rentenbeiträge ab 2023 als Sonderausgaben voll absetzen können. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
  • Der Bund will zudem zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Abgaben befreien.

Um Bürger und Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung bereits zuvor zwei Entlastungspakete geschnürt:

  • Mit der vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 soll der Anstieg bei den Strompreisen gebremst werden.
  • Eine befristete Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Fahrtkilometer. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar gelten.
  • Darüber hinaus wird die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
  • Finanzschwache Haushalte bekommen einen Heizkostenzuschuss. Alleinlebende Wohngeldempfänger erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 270 Euro zu ihren Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte sind 350 Euro vorgesehen, für Studenten mit Bafög sowie Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.
  • Hilfen für ärmere Familien: Seit Juli erhalten Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro Kindersofortzuschlag pro Monat. Der Zuschlag soll bis zur Einführung einer dauerhaften Kindergrundsicherung gezahlt werden.
  • 9-Euro-Ticket: Seit Juni fahren Fahrgäste für 9 Euro monatlich beliebig oft in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV und das bundesweit. Das Angebot gilt für drei Monate.
  • Tankrabatt: Die Energiesteuer auf Sprit wird befristet für drei Monate gesenkt. Der Liter Benzin kostet seit Juni fast 30 Cent weniger, ein Liter Diesel rund 14 Cent.
  • Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten erhalten im September eine Einmalzahlung von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber und muss versteuert werden.
  • Kindergeldbonus: Das Kindergeld wird einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Die Auszahlung erfolgte im Juli über die Familienkassen.
  • Zuschuss zu Sozialleistungen: Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekam im Juli einmalig 100 Euro ausgezahlt.

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