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Versicherungsschutz auch ohne Rauchmelder

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nach und nach führten in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesländer eine Pflicht für Rauchmelder ein. Auf die Hausratversicherung hat es aber nicht zwangsläufig Einfluss, wenn keiner installiert ist.

Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt zum Hintergrund. Beim Rauchmelder gehe vor allem darum Leben zu retten und nicht den Hausstand vor Bränden zu schützen.

Nicht vorgeschrieben sind Rauchmelder in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In den anderen Ländern müssen die Eigentümer sie anbringen - je nach Land gibt es dafür verschiedene Fristen für Neu- und Umbauten und bestehende Wohnungen.

Allerdings wird in der Regel nicht überprüft, ob in Privatwohnungen Rauchmelder installiert wurden: "Kontrollen sind derzeit nicht geplant", sagt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und Verantwortlicher für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Bayreuth. Eine Überprüfung in jedem Haushalt sei schwierig durchzuführen. In anderen Bundesländern werde das ähnlich sein, so Schreck.

Rauchmelderpflicht in Deutschland: Regelungen und Fristen im Überblick

Verbraucher, die sich nicht sicher sind, wie die Rauchmelderpflicht in ihrem Bundesland geregelt ist, finden auf dieser Übersichtskarte schnell und einfach die wichtigsten Informationen, ob eine Pflicht besteht, bis wann die Melder installiert werden müssen und wer dafür die Verantwortung trägt.