Versicherungsbetrug kann teuer werden
Stand: 05.08.2016
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Berlin - Falsche Angaben gegenüber dem Versicherer können nicht nur teuer werden, sondern in gravierenden Fällen mit Freiheitsentzug enden.
Wer beim Versicherer im Schadensfall wissentlich falsche Angaben macht, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar. Fliegt ein Betrüger auf, sind strafrechtliche Folgen denkbar - etwa eine Geldstrafe. Außerdem können Freiheitsstrafen von fünf Jahren drohen. In besonders schweren Fällen sind es sogar bis zu zehn Jahre, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Stutzig werden die Versicherer, wenn etwa bei einem angezeigten Fahrrad-Dienstahl konkrete Angaben fehlen - wie die Bauart des Rads, der Fahrradtyp oder das genaue Kaufdatum.
Im nachgewiesenen Betrugsfall kann der Versicherer den Vertrag auch kündigen, bereits gezahlte Leistungen zurückverlangen sowie Kosten etwa für einen Gutachter geltend machen. Nach Angaben des GDV entsteht allein den Schaden- und Unfallversicherungen durch Betrugsfälle jedes Jahr ein Schaden von rund vier Milliarden Euro.