Versicherungsärger vermeiden: Cabrios besser geschlossen parken
Stand: 04.04.2014
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Berlin - Wer sein Cabriolet öffentlich abstellt, tut das am besten mit geschlossenem Verdeck. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hin.
Laut Alina Schön vom GDV gibt es zwar "keine Obliegenheit", sein Cabrio immer geschlossen zu parken. "Das heißt aber nicht, dass die Versicherung nicht trotzdem die Leistung einschränken oder verweigern kann, wenn es offen war und gestohlen wird." Die entscheidende Frage sei immer, ob der Versicherte den Schaden durch sein Verhalten begünstigt hat. "Hier kommt es auf den Einzelfall an", sagt Schön. "Wer beim Parken das Verdeck schließt, macht auf jeden Fall nichts verkehrt."