Verkehrsunfall: Versicherung muss auch für Spätfolgen zahlen
Stand: 02.09.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Auch Jahre nach einem Verkehrsunfall können Unfallopfer Schadenersatz erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 17 U 122/14), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Im verhandelten Fall musste einem Mann nach einem Verkehrsunfall 1998 der Vorderzahn gezogen werden. Den ersetzte der Zahnarzt durch einen Stiftzahn. Fünf Jahre später einigten sich die gegnerischen Parteien in einer Teil-Abfindungserklärung, dass gegen eine Zahlung von 25 000 Euro alle Ansprüche abgegolten seien. "Zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse" wurden indes dabei ausgeklammert.
2012 erforderte eine entzündete Zahnwurzel am Stiftzahn ein neues Zahnimplantat. Das Gericht entschied, dass die gegnerische Versicherung die Kosten dafür übernehmen muss. Es sei "vermehrtes Bedürfnis", das auch nicht durch die Abfindung abgedeckt werde. Denn hier liege keine Heilbehandlung vor, sondern eine langfristige Linderung durch einen Zahnersatz.
Generell rät der DAV zu großer Vorsicht bei Abfindungserklärungen. Denn es bestehe immer die Gefahr, damit auf etwaige auf lange Sicht entstehende Ansprüche zu verzichten.