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Verkehrssünder müssen im Ausland mit hohem Bußgeld rechnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Wer im Urlaub mit seinem Auto eine Verkehrssünde begeht, muss mit höheren Bußgeldern als hierzulande rechnen. Dies erkärt der Jurist Michael Nissen vom ADAC gegenüber dem dpa-Themendienst.

Urlauber seien oft überrascht, wie hoch die Bußgelder in vielen Ländern ausfallen können, sagt der Jurist Michael Nissen vom ADAC in München. So werden für das Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt in Deutschland beispielsweise 30 Euro fällig. Beim Urlaub in Griechenland kann dies mehr als 350 Euro, in Großbritannien gar bis zu 600 Euro kosten.

Tempolimits beachten

Osterurlauber müssen auch die Tempolimits auf Autobahnen beachten. In vielen Ländern sei höchstens Tempo 130 erlaubt, in manchen Ländern sogar nur 80 km/h, erklärte Nissen. Wer sich nicht daran hält, muss tief in die Tasche greifen: In Dänemark und Norwegen werden Überschreitungen von 20 km/h außerhalb von Ortschaften mit bis zu 270 beziehungsweise 465 Euro geahndet. In Deutschland werden dafür bis zu 35 Euro fällig. Überschreitungen von 50 km/h oder mehr werden in Österreich (bis zu 2180 Euro) und Großbritannien (bis zu 3000 Euro) besonders teuer. "Daher sollte man ganz genau auf die Beschilderung achten", empfiehlt Nissen.

Promillegrenzen beachten

Wichtig sei auch, die jeweiligen Promillegrenzen zu kennen. So herrscht in Ungarn und Tschechien absolutes Alkoholverbot am Steuer. In Skandinavien sind die Grenzen mit 0,2 bis 0,5 Promille etwas moderater, dafür fallen die Bußgelder umso drastischer aus: In Norwegen beginnen die Bußgelder bei 770 Euro, in Schweden bei 40 Tagessätzen, in Dänemark bei einem kompletten Monatsverdienst. Wer wild parkt, wird in Spanien kräftig zur Kasse gebeten: Strafzettel hierfür fangen ab 200 Euro an, in Deutschland sind es bis zu 70 Euro. Handys am Steuer sehen die Spanier ebenfalls gar nicht gerne: 200 Euro Strafe gibt es hierfür, in Deutschland sind es 40 Euro.

Auch beim Urlaub in Italien kann es für Autofahrer schnell teuer werden, wenn sie nicht aufpassen. Wer 11 km/h zu schnell unterwegs ist, müsse bereits 160 Euro zahlen, sagt Nissen. Verstöße zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sind teurer als tagsüber, mit Licht fahren müssen Urlauber nicht nur nachts, sondern 24 Stunden lang. Viele italienische Innenstädte seien mittlerweile verkehrsfreie Zonen, aber häufig nicht als solche zu erkennen. "Wer unwissend direkt zum Hotel fährt, ist schnell 100 Euro los." Daher sollte man lieber außerhalb des Stadtkerns parken.

Wer in Italien oder Spanien mit einem Heckgepäckträger für Fahrräder unterwegs ist, muss ein Warnschild anbringen - auch, wenn keine Räder aufgeladen sind. Bei Missachtung drohen 80 bis 100 Euro Bußgeld. In Österreich ist beim Parken an Wiesen Vorsicht geboten: Stehe das Auto auch nur mit einem Rad auf einem privaten Grundstück, könne der Bauer bis zu 200 Euro einklagen, so Nissen. Am stärksten angehoben wurden die Bußgelder in den letzten Monaten in den Niederlanden, im Schnitt um 40 Prozent.

Verjährungsfrist kann im Ausland länger sein

Verkehrsdelikte können im Ausland nicht nur teurer sein, sie verjähren auch langsamer als in Deutschland: "Da kann auch zwölf Monate nach dem Urlaub noch unangenehme Post kommen", warnt Nissen. Dafür gibt es in Spanien Schnellzahler-Rabatt: Wird das Bußgeld in den ersten zwei Wochen nach dem Verstoß gezahlt, reduziere es sich meist auf die Hälfte. Fühlt man sich zu Unrecht bestraft, sollte man bereits am Urlaubsort einen deutschsprachigen Anwalt aufsuchen. "Dann sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben", empfiehlt Nissen. "Sonst wird bei einem Bußgeld von 200 Euro für ein einfaches 'Sie haben keine Chance' vom Anwalt schnell die dreifache Summe fällig."