Verbraucherschutz: Lebensversicherung nicht ohne Not verkaufen
Stand: 01.09.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Viele Unternehmen wollen Lebensversicherungen aufkaufen. Darunter sind auch fragwürdige Angebote, die Verlustrisiken für die Verkäufer beinhalten können, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. So soll sich die vollständige Rückzahlung oft über einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren hinziehen.
In dieser Zeit könne viel passieren, beispielsweise der Aufkäufer zahlungsunfähig werden, so die Verbraucherschützer. Je nach Vertrag sei dann womöglich die Auszahlung des Restbetrages gefährdet. Auch den Erhalt des Todesfallschutzes sollte der Verbraucher im Auge behalten.
Wer eine alte Lebensversicherung hat, die kurz vor dem Ablauf steht, sollte diese nicht ohne Not kündigen, rät die Verbraucherzentrale. Wer aus finanziellen Gründen seinen Vertrag nicht weiter führen kann, sollte sich beraten lassen. Verträge können abgeändert, freigestellt, gestundet, verkauft oder gekündigt werden.