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Urteil: Trickdiebstahl ist nicht in Hausrat versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - In einer Hausratversicherung ist grundsätzlich ein Raub unter Anwendung von Gewalt mitversichert. Für Schäden aus einem Trickdiebstahl muss die Hausrat hingegen nicht aufkommen, wenn bei dem Vorfall der Betroffene ohne Gewaltanwendung ausgetrickst wird. Ein solcher Trickdiebstahl liegt zum Beispiel vor, wenn eine Handtasche überraschend entrissen wird.

Das Landgericht Kiel (AZ: 11 O 320/09) sieht in diesem Entreißen keine Gewaltanwendung, sondern das Ausnutzen einer Überraschungssituation. Ein Raub und damit die Annahme eines Versicherungsfalles hätte vorausgesetzt, dass mit der angewendeten Gewalt der Widerstand des Taschenbesitzers gegen die Wegnahme ausgeschaltet wird, hieß es weiter.