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Unfallversicherung kann Zahlung an Invaliditätsgrad anpassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Saabrücken - Die Zahlung durch eine Unfallversicherung kann entsprechend des Invaliditätsgrades gestaffelt werden. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 5 U 47/09-15) entschieden. In dem verhandelten Vertrag war eine erhöhte Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent vorgesehen. Das Unfallopfer kam auf einen Invaliditätssatz von 50 Prozent und verlangte die höhere Leistung entsprechend der Progression.

Der Versicherer wollte dagegen den erhöhten Satz nur für den Teil der Versicherungssumme zwischen 25 und 50 Prozent zahlen. Dem gaben die Richter statt und verwiesen auf die den Versicherungsbedingungen beiliegende Progressionstafel. Diese erklärte Progression nach der Lesart der Versicherung. Ferner ergab sich auch aus dem Wortlaut des Vertrages, dass das Vielfache der Invaliditätssumme nicht auf den gesamten Invaliditätsgrad anzuwenden ist, sondern dass eine Abschichtung nach verschiedenen "Teilen" des Invaliditätsgrades zu erfolgen hat.