Überschwemmungsschäden zahlt die Teilkasko
Stand: 17.01.2011
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Coburg - Wird ein geparktes Fahrzeug durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden. Darauf macht die Versicherung HUK-Coburg in Coburg aufmerksam. Betroffene sollten schnellstmöglich Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen - am besten noch von der Schadstelle aus.
Versichert ist nicht allein das Auto, sondern fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern sind ebenfalls mit eingeschlossen. Dies gilt auch für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient.
Zu jedem Autoversicherungsvertrag gehört die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile". In dieser Liste, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden kann, ist festgehalten, welche Teile mitversichert sind und welche nicht. "Nicht ersetzt werden üblicherweise CDs oder der Autoatlas. Reisegepäck wird grundsätzlich nicht von der Kaskoversicherung ersetzt, sondern von der Reisegepäckversicherung", erläutert Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Neben spezifischen Versicherungsfragen gibt es auch wissenswerte technische Details, um bei Hochwasser Schadensbegrenzung zu betreiben. Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. "Am besten ist es, das Auto in eine Werkstatt zu transportieren", rät Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Dort könnten Fachleute untersuchen, ob sich eine "Trockenlegung" lohne. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser könne dies durchaus zu einem positiven Ergebnis führen. Wasserschäden im Innenraum könnten vielfach mit einer entsprechenden Fahrzeugaufbereitung beseitigt werden.
Vorsicht vor einem Wasserschlag
Selbst wenn das Wasser bereits abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks wie Kolben heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel geht der Motor kaputt. Und auch das Einschalten der Zündung kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder Elektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden.
Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags. Dabei gelangt durch den Ansaugstutzen Wasser in den Motorblock. Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung haben.
Stieg das Wasser so schnell, dass das Auto nicht mehr in Sicherheit gebracht werden konnte, springt ebenfalls die Versicherung ein. "Normalerweise gibt es bei der Schadensregulierung keine Probleme. Grobe Fahrlässigkeit könnte beispielsweise nur eingewandt werden, wenn jemand sein Auto nicht weggefahren hat, obwohl er wusste, dass sein Parkplatz überflutet werden würde oder trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Behörden sein Fahrzeug partout nicht weggefahren hat", sagt Fachfrau Rüter.
Wurde das Auto durch die Flut weggerissen, ersetzt die Kaskoversicherung normalerweise nur den Wert des Fahrzeugs. Mietwagenkosten oder eigene Gutachterkosten werden im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht bezahlt. Abschleppkosten werden bis zur nächsten Werkstatt übernommen. Wer mit seiner Kfz-Versicherung einen Auto-Schutzbrief abgeschlossen hat, bekommt auch Bergungskosten bezahlt.