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Spezielle Versicherungstarife für Frauen: Regelung könnte kippen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte die deutschen Lebens- und Krankenversicherer zu einer deutlichen Änderung der Versicherungstarife zwingen. Gesonderte Tarife für Männer und Frauen seien diskriminierend, erklärte Generalanwältin Juliane Kokott in ihren am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen.

In ihrem Gutachten kommt Kokott zu dem Schluss, dass eine Tarifgestaltung mittels statistischer und versicherungsmathematischer Faktoren, die auf dem Geschlecht beruhen, gegen den im EU-Recht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt. Sie schlägt dem Gerichtshof vor, die entsprechende Ausnahmevorschrift in der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie für ungültig zu erklären. Der Gerichtshof ist an die Empfehlung nicht gebunden, folgt ihr aber in den meisten Fällen.

Die Ausnahmeregel erlaubt es den Mitgliedstaaten bislang, geschlechtsspezifische Unterschiede bei Versicherungsprämien und -leistungen zuzulassen, sofern das Geschlecht ein bestimmender Risikofaktor sei und dies durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden könne.

Aufgrund der Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen seien im vorliegenden Fall strenge Maßstäbe anzulegen, hieß es bei Kokott weiter. Allenfalls eindeutig nachweisbare biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern könnten Ungleichbehandlungen rechtfertigen. Nach Ansicht der Generalanwältin spielen jedoch andere Faktoren eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Versicherungsrisiken, wie Art und Umfang der Berufstätigkeit, soziales Umfeld, Ernährung oder Sport.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verwies darauf, dass die Rechtsvorschrift, gegen die sich die Generalanwältin richtet, von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament politisch gewollt sei. Ein Verzicht auf die in Deutschland weitverbreiteten und nach Ansicht des Verbandes risikogerechten Tarife würde zudem zu einem Anstieg des durchschnittlichen Prämienniveaus insgesamt führen.