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Risikolebensversicherung: Dynamik nicht außer Acht lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Hamburg - Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung möchten Versicherungsnehmer möglichst nichts falsch machen. Denn kommt die Police zur Auszahlung, haben die Hinterbliebenen naturgemäß andere Sorgen, als sich mit Versicherungsproblemen auseinanderzusetzen. Aber worauf sollte man rechtzeitig achten?

Beim Risikolebensversicherungs-Vergleich ist es beispielsweise sinnvoll, darauf zu achten, eine Dynamik zu vereinbaren, mit der Kunden sicherstellen, dass die Versicherungssumme mit den steigenden finanziellen Ansprüchen mitwächst. Allerdings steigt damit zugleich auch der Beitrag - und zwar oft stärker als die Versicherungssumme. Dennoch sollte beim Abschluss der Police eine Dynamik vereinbart werden, da diese auch "ausgeschaltet" werden kann. Dazu muss ihr sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen werden. Das ist sogar zweimal in Folge möglich, denn erst bei der dritten Ablehnung in Folge erlischt die Option.

Ohne Dynamik ist eine Anpassung der Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit oft nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Bestehen dann gesundheitliche Probleme, kann die Versicherungssumme nicht mehr angepasst werden und ein neuer Vertrag - meist mit Aufschlägen - ist erforderlich. Bei einer dynamischen Erhöhung hingegen ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

Eine Alternative zur Dynamik ist die Nachversicherungsgarantie. Mit ihr wird sichergestellt, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung anpassen lässt, beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt von Kindern oder einem Immobilienkauf.

Ein entscheidender Punkt bei der Lebensversicherung ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen. In der Regel begnügen sich Lebensversicherer damit, dass Kunden die Gesundheitsfragen im Antrag beantworten. Bei hohen Versicherungssummen von mehr als 200.000 Euro oder bei bereits festgestellten Vorerkrankungen gehen die Versicherer jedoch auf "Nummer sicher" und bestehen oft auf einer ärztlichen Untersuchung. Gerade mit Vorerkrankungen ist das nicht die schlechteste Lösung, weil Antragsteller so nicht Gefahr laufen, durch falsche Angaben den Risikoschutz zu gefährden. Am sinnvollsten ist die Untersuchung beim Hausarzt, der auch die Krankenakten einsehen und ein umfassendes Gesundheitsbild abgeben kann.

Verbundene Leben oder Einzelpolice?

Immer wieder werben die Vertreter damit, dass eine Risikolebensversicherung als "Verbundene Leben" günstiger sei als eine Einzelpolice. Allerdings wird bei der "Verbundene Leben" die Versicherungssumme auch nur einmal ausgeschüttet - nämlich für den zuerst Sterbenden. Sinnvoll ist ein solcher Vertrag nur dann, wenn der andere Partner nicht mehr versichert werden muss - etwa der Geschäftspartner oder der überlebende Ehegatte, der keinen Todesfallschutz mehr benötigt. Für Familien mit Kindern hingegen ist die Police nicht zu empfehlen, da in der Familien-Konstellation immer beide Eltern eine eigene Absicherung brauchen.

Baufinanzierung und Risikolebensversicherung

Oftmals werden Baufinanzierungen an den Abschluss einer Risikolebensversicherung gekoppelt. Solche Policen sehen dann eine fallende Versicherungssumme vor, die in dem Maße abnimmt, in dem auch die Darlehenssumme geringer wird. Sinnvoll sind solche Verträge zumeist nicht. Zum einen sind die von den Banken vermittelten Restschuldversicherungen oft zu teuer, zum anderen ist die richtige Absicherung des Todesfallrisikos eine Frage des gesamten Bedarfs über die Baufinanzierung hinaus.

Wenn bereits ausreichend Risikoschutz für den Todesfall besteht, müssen Bauherren nicht noch weitere Versicherungen abschließen, die ausschließlich das Finanzierungsrisiko der Immobilie abdecken. Und wenn dafür eine Versicherung abgeschlossen werden soll, ist es ratsam, den Bedarf wie auch den Versicherer selbst zu ermitteln und auszuwählen.