Rentenversicherung beteiligt sich an Reha-Kosten
Stand: 04.02.2015
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Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Patienten in medizinischer Rehabilitation finanzielle Leistungen der Renteversicherung beantragen können.
Bei einer ambulanten Reha werden die Kosten komplett übernommen. Bei einem stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik muss sich der Patient mit einer Zuzahlung an den Kosten beteiligen. Pro Kalendertag beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro. Sie ist auf maximal 42 Tage in einem Kalenderjahr begrenzt. Bei einer stationären Rehabilitation, die direkt nach einer Krankenhausbehandlung folgt, umfasst die Zuzahlungsdauer 14 Tage.
Patienten, deren monatliches Nettoeinkommen weniger als 1.135 Euro beträgt, werden auf Antrag komplett von der Zuzahlungspflicht befreit. Unter 18-Jährige brauchen keine Zuzahlungen leisten.