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Punktereform und Warnweste: Was sich für Autofahrer ändert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Das neue Punktesystem für Verkehrssünder ist beschlossene Sache. Außerdem hat der Bundesrat am Freitag noch für andere Neuerungen in der Verkehrswelt grünes Licht gegeben. Hier ein Überblick, was sich für Autofahrer ändert:

Punktereform

Ab Mai 2014 wird neu gerechnet, dann gibt es für Verkehrsverstöße je nach Schwere nur noch 1 bis 3 Punkte in Flensburg statt wie bisher bis zu 7. Allerdings ist der Führerschein auch schon bei 8 Punkten weg, nicht erst bei 18. Jeder Verstoß verjährt für sich nach zweieinhalb, fünf oder bei besonders schweren Delikten nach zehn Jahren. Durch eine freiwillige Fahreignungsprüfung, die laut dem ADAC um die 400 Euro kosten dürfte, können Verkehrssünder mit höchstens 5 Punkten ihren Kontostand einmal in fünf Jahren um 1 Punkt verringern.

Bestehende Punkte überträgt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 1. Mai 2014 aus der 18-stufigen in die neue 8-stufige Skala. Punkte für leichtere, nicht sicherheitsgefährdende Verstöße, wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone, werden gelöscht - dafür soll es künftig nämlich keine Einträge mehr geben. Umgerechnet wird so:

1-3 Punkte = 1 Punkt

4-5 Punkte = 2 Punkte

6-7 Punkte = 3 Punkte

8-10 Punkte = 4 Punkte

11-13 Punkte = 5 Punkte

14-15 Punkte = 6 Punkte

16-17 Punkte = 7 Punkte

18 oder mehr Punkte = 8 Punkte

Das KBA informiert registrierte Verkehrssünder nicht von sich aus über deren neuen Punktestand, diese Auskunft müssen Interessierte anfordern. Ein Antragsformular dafür findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft gibt es kostenlos.

Warnwestenpflicht

Alle Autofahrer in Deutschland müssen künftig für Pannen oder Unfälle eine Warnweste im Auto haben. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gilt das ab dem 1. Juli 2014. Bislang war das hierzulande nur in dienstlich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Viele andere europäische Länder haben schon länger eine Warnwestenpflicht. «Beim Kauf einer Warnweste ist darauf zu achten, dass sie die Norm DIN EN 471 erfüllt und entsprechend gekennzeichnet ist», betont Welf Stankowitz vom DVR.

Kfz-Kennzeichen

Bei Umzügen dürfen Autobesitzer ihr Kennzeichen ab dem 1. Januar 2015 deutschlandweit in andere Zulassungsbezirke mitnehmen. Wer von Berlin nach Köln zieht, kann also beispielsweise das «B» am Auto behalten. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich weiterhin nach der regionalen Klasse des Wohnorts, der auch in Zukunft registriert werden muss.

Online-Abmeldung

Ab Anfang 2015 lassen sich Fahrzeuge auch von zu Hause aus über das KBA-Internetportal abmelden. Dafür werden Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kfz-Kennzeichen und im Fahrzeugschein eingeführt. Zur digitalen Identifizierung benötigen Nutzer den neuen Personalausweis.